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Liste von LSD-Analoga
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Liste von LSD-Analoga

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Diese Liste führt synthetische Lysergamide auf, die zumindest strukturelle Analoga des Lysergsäurediethylamid (LSD) sind. Für eine genaue Darstellung der Chemie und Pharmakologie der Lysergamide sowie des rechtlichen Rahmens wird auf den Stoffgruppenartikel verwiesen.

Chemische Eigenschaften

Grundstruktur mit Nummerierung der Substituenten entsprechend der Anlage zum deutschen NpSG. Die dargestellte Stereochemie entspricht der der natürlich vorkommenden D-(+)-Lysergsäure. Bei LSD ist R1=H, R2=Me und R3=R4=Et.

Substituenten am Indol-N (R1), am Amin-N (R2) und an der Amidgruppe (R3/R4) sind entsprechend der Anlage zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz nummeriert. Modifikationen gegenüber LSD werden in der Tabelle farblich hervorgehoben.

Trivialname oder
übliche Abkürzung
CAS-Nr. R1
(Indol-N)
R2
(Amin-N)
R3/R4
(Amid-N)
andere
Positionen
Molare Masse Smp. (Base)
LSD (LSD-25) 50-37-3 H Me Et/Et 323,42 u 80–85 °C
MLD-41 4238-85-1 Me Me Et/Et 337,46 u unbekannt
ALD-52 3270-02-8 COMe Me Et/Et 365,47 u unbekannt
1P-LSD 2349358-81-0 COEt Me Et/Et 379,22 u unbekannt
1B-LSD 2349376-12-9 COnPr Me Et/Et 394,24 u unbekannt
1CP-LSD nicht vergeben COcPr Me Et/Et 392,23 u unbekannt
1V-LSD nicht vergeben COnBu Me Et/Et 407,55 u unbekannt
1D-LSD nicht vergeben COC4H5(CH3)2 Me Et/Et 433,60 u unbekannt
ETH-LAD 65527-62-0 H Et Et/Et 337,46 u 75–75 °C
108–110 °C
1P-ETH-LAD nicht vergeben COEt Et Et/Et 393,53 u unbekannt
PRO-LAD 65527-63-1 H nPr Et/Et 351,49 u 73–75 °C
87–88 °C
IP-LAD (IPR-LAD) 65527-61-9 H iPr Et/Et 351,49 u 106–108 °C
BU-LAD 96930-87-9 H nBu Et/Et 365,51 u 83–86 °C
AL-LAD 65527-61-9 H C3H5 Et/Et 349,47 u 129–131 °C
88–90 °C
1P-AL-LAD nicht vergeben COEt C3H5 Et/Et 406,25 u unbekannt
1CP-AL-LAD nicht vergeben COcPr C3H5 Et/Et 418,25 u unbekannt
DAM-57 4238-84-0 H Me Me/Me 295,38 u unbekannt
LAE-32 478-99-9 H Me Et/H 295,38 u 153–155 °C
LSM-775 4314-63-0 H Me C4H8O 337,42 u 116 °C
LPD-824 2385-87-7 H Me C4H8 321,42 u 181 °C
LSZ 470666-31-0 H Me CH2(CHCH3)2CH2 335,45 u 148–150 °C
LAMPA 40158-98-3 H Me Me/nPr 323,44 u unbekannt
MIPLA 100768-08-9 H Me Me/iPr 323,44 u unbekannt
EIPLA nicht vergeben H Me Et/iPr 337,45 u unbekannt
ECPLA nicht vergeben H Me Et/cPr 335,45 u unbekannt
BOL-148 478-84-2 H Me Et/Et Br (C-2) 402,33 u unbekannt

Pharmakologische Eigenschaften

Sofern aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften mit Peer-Review bekannt, wird die psychotrope Potenz von Analoga relativ zu LSD (bei Tieren in Klammern) sowie ihre Wirkweise angegeben. Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar. Teilweise handelt es sich bei den funktionellen Analoga um Prodrugs, die nach Einnahme vom Körper in LSD umgewandelt werden.

Bei den angewandten Methoden zur Ermittlung der psychotropen Potenz handelt es sich um:

Name Psychotrope Potenz
(im Vergleich zu LSD)
Wirkweise
LSD 100 % 5-HT2AR-Agonist
LSZ (Maus, HTR: 116 %)
(Ratte, DD: 190 %)
5-HT2AR-Agonist
MLD-41 33 %
36 %
ALD-52 100 %
91 %
LSD-Prodrug
1P-LSD (Maus, HTR: 38 %) LSD-Prodrug
1B-LSD (Maus, HTR: 14 %) LSD-Prodrug
1CP-LSD (Maus, HTR: 31 %) vermutlich LSD-Prodrug
1V-LSD (Maus, HTR: 36 %) vermutlich LSD-Prodrug
ETH-LAD (Ratte, DD: 163 %)
PRO-LAD (Ratte, DD: 100 %)
BU-LAD (Ratte, DD: 13 %)
IP-LAD (IPR-LAD) (Ratte, DD: 41 %)
AL-LAD (Ratte, DD: 201 %)
(Maus, HTR: 76 %)
5-HT2AR-Agonist
1P-AL-LAD (Maus, HTR: 27 %) vermutlich AL-LAD-Prodrug
DAM-57 10 %
11 %
LAE-32 5 %
3 %
LSM-775 11 %
LPD-824 10 %
5 %
LAMPA (Maus, HTR: 37 %) vermutlicher 5-HT2AR-Agonist
MIPLA (Ratte, DD: 56 %)
(Maus, HTR: 31 %)
5-HT2AR-Agonist
EIPLA (Ratte, DD: 36 %) 5-HT2AR-Agonist
ECPLA (Maus, HTR: 40 %) 5-HT2AR-Agonist
BOL-148 <2 %
7 %

Rechtlicher Status

Soweit sich feststellen lässt, dass einer der Stoffe aufgrund seiner LSD-Analogie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz staatlicher Regulierung unterliegt, die über die gewöhnliche Regulierung auf Grundlage der jeweiligen Chemikaliengesetze und des Arzneimittelrechts hinausgeht, wird dies ebenfalls angegeben. Mögliche Rechtsgrundlagen umfassen:

Den restriktivsten Bestimmungen in diesem Zusammenhang unterliegt LSD selbst, das in Deutschland in Anlage I zum BtMG, in Österreich in Anhang V zum SMG und in der Schweiz von Art. 8 BetmG erfasst ist. Den gegen neue psychoaktive Substanzen gerichteten Beschränkungen des NpSG unterliegen Stoffe, die die Stoffgruppendefinition 5.2 der Anlage zum NpSG erfüllen, jenen nach Art. 7 BetmG solche, die in Verzeichnis e im Anhang zur BetmVV-EDI gelistet sind.

Rechtlicher Status von LSD-Analoga (Stand: 6. April 2023)
Name Deutschland Österreich Schweiz USA
LSD gelistet in Anlage I zum BtMG gelistet in Anhang V zum SMG erfasst von Art. 8 BetmG gelistet in Schedule I des Controlled Substances Act, 21 U.S. Code § 812
MLD-41 erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
ALD-52 erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1P-LSD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1B-LSD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1CP-LSD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1V-LSD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1D-LSD möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
ETH-LAD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1P-ETH-LAD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
PRO-LAD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
AL-LAD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1P-AL-LAD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
1CP-AL-LAD erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
DAM-57 erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
LAE-32 erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
LSM-775 erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
LPD-824 erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
LSZ erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
MIPLA erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
EIPLA erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
ECPLA erfasst vom NpSG möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV gelistet unter „Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ im Anhang zur BetmVV-EDI möglicherweise eine regulierte Substanz des Federal Analogue Act, 21 U.S. Code § 813
BOL-148 möglicherweise als Phenethylamin-Verbindung erfasst von Anlage II zur NPSV

Rechtliche Fundstellen

Belege


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