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Cyclobarbital

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Strukturformel
Struktur von Cyclobarbital
Allgemeines
Freiname Cyclobarbital
Andere Namen
  • 5-(1-Cyclohexen-1-yl)-5-ethyl-(1H,3H,5H)-pyrimidin-2,4,6-trion
  • Phanodorm
Summenformel C12H16N2O3
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 52-31-3
EG-Nummer 200-138-3
ECHA-InfoCard 100.000.127
PubChem 5838
DrugBank DB13737
Wikidata Q416966
Arzneistoffangaben
ATC-Code

N05CA10

Wirkstoffklasse

Sedativum, Narkotikum, Antiepileptikum

Wirkmechanismus

GABAA-Rezeptor-Agonist

Eigenschaften
Molare Masse 236,27 g·mol−1
pKS-Wert

7,6

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Cyclobarbital ist ein Barbiturat, d. h. ein Derivat der Barbitursäure. Barbiturate werden als Sedativa, Narkotika und Antiepileptika eingesetzt. Der Wirkstoff wurde 1924 als Schlafmittel von Bayer patentiert. Verwendet wird üblicherweise das Calciumsalz.

Cyclobarbital hat in der Barschel-Affäre für Aufsehen gesorgt, da es dort in einer tödlichen Dosis zum Einsatz gekommen sein soll.

Rechtsstatus

Cyclobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

International fällt Cyclobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.


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