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Dichlordifluormethan

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Strukturformel
Keilstrichformel von Dichlordifluormethan
Keilstrichformel zur Verdeutlichung der Geometrie
Allgemeines
Name Dichlordifluormethan
Andere Namen
  • Difluordichlormethan
  • R-12
  • Freon-12
  • Frigen 12
  • CFC-12
Summenformel CCl2F2
Kurzbeschreibung

farbloses, unbrennbares Gas mit ätherischem Geruch

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 75-71-8
EG-Nummer 200-893-9
ECHA-InfoCard 100.000.813
PubChem 6391
ChemSpider 6151
Wikidata Q423021
Eigenschaften
Molare Masse 120,91 g·mol−1
Aggregatzustand

gasförmig

Dichte
  • 5,5488 kg·m−3(0 °C, 1013 mbar)
  • 1,488 kg·l−1(Flüssigkeit am Siedepunkt)
Schmelzpunkt

−157,78 °C

Siedepunkt

−29,8 °C

Dampfdruck
  • 5,7 bar (20 °C)
  • 7,5 bar (30 °C)
  • 12,2 bar (50 °C)
Löslichkeit

schlecht in Wasser (300 mg·l−1)

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Achtung

H- und P-Sätze H: 280​‐​412​‐​420
P: 273​‐​403
MAK
  • DFG: 1000 ml·m−3 bzw. 5000 mg·m−3
  • Schweiz: 1000 ml·m−3 bzw. 5000 mg·m−3
Treibhauspotential

11547 (bezogen auf 100 Jahre)

Thermodynamische Eigenschaften
ΔHf0

−477,4 kJ/mol

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Dichlordifluormethan, auch als R-12 oder Freon-12 bezeichnet, ist ein ungiftiges, farbloses und verflüssigbares Gas. Es ist schwerer als Luft. In hohen Konzentrationen wirkt es erstickend. Es ist reaktionsträge und unbrennbar; bei sehr hohen Temperaturen kann es mit bestimmten Materialien mit großer Oberfläche (wie Aluminiumspänen, Kalium, Zink oder Magnesium) zur Explosion kommen.

Chemisch gehört es zu den Halogenkohlenwasserstoffen und dort zur Gruppe der FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) oder Freone. Bis zum weltweiten Verbot wurde es als Kältemittel und in Druckgaspackungen (Sprühdosen) als Treibgas verwendet. Es schädigt die Ozonschicht, falls es in die höhere Erdatmosphäre gelangt. R-12 wurde als Bezugssubstanz für das Ozonabbaupotential (ODP) festgelegt und hat daher ein ODP von 1.

Gewinnung und Darstellung

Dichlordifluormethan kann durch Reaktion von Tetrachlormethan mit Fluorwasserstoff bei 490 °C und 70 atm gewonnen werden, wobei ein Gemisch von Trichlorfluormethan und Dichlordifluormethan in einem Verhältnis von 21:79 entsteht. Das Verhältnis kann durch Gegenwart von Antimon(III)-chlorid und Chlor noch verbessert werden.

Natriumhexafluorosilicat unter Druck bei 270 °C, Titan(IV)-fluorid, Chlortrifluorid, Cobalt(III)-fluorid, Iodpentafluorid und Bromtrifluorid sind ebenfalls als Fluorierungsmittel für Tetrachlormethan geeignet.

Auch Antimon(III)-fluorid in Gegenwart von Antimon(V)-chlorid ist als Fluorierungsmittel geeignet.

Zu den Abbaureaktionen, die Dichlordifluormethan bilden, gehört die Chlorinolyse bei 550 °C von 1,1-Difluorethan, das durch Reaktion von Acetylen mit Fluorwasserstoff entsteht, oder Erhitzen von Silberchlordifluoracetat mit Chlor.

Verbote

Herstellung und Verwendung vieler halogenierter Kohlenwasserstoffe, die wie Dichlordifluormethan die schützende Ozonschicht der Erde zerstören, wurden über das Montreal-Protokoll ab 1987 verboten. Die Europäische Union wurde 1988 Vertragspartei. Ab 1. August 1991 traten in Deutschland je nach Einsatzzweck unterschiedliche Herstellungs-, Verwendungs- und Verkehrsverbote sowie diverse Kennzeichnungs-, Instandhaltungs-, Dokumentations- und Rücknahmeverpflichtungen in Kraft; das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mit R-12 befüllt waren, wurde unzulässig, das Nachfüllen von R-12 etwa in vorher hergestellte Klimaanlagen und das Inverkehrbringen dazu blieben aber übergangsweise zulässig, so lange keine Ersatzstoffe mit niedrigerem Ozonabbaupotential verfügbar waren. Inzwischen sind Produktion und Verwendung von Dichlordifluormethan, seiner Gemische und Recyclate sowie das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die so etwas enthalten oder zum Betrieb brauchen, durch direkt geltendes EU-Recht verboten; also außer zur geordneten Abfallentsorgung etwa der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von gebrauchten Kühlschränken, die R-12 benötigen, selbst wenn dieses abgelassen oder entwichen ist.

Lediglich Schwellenländern (z. B. auch China) wurde der Einsatz für den Eigenbedarf bis 2010 völkerrechtlich gestattet. Die Produktionsmengen von R-12 in China übertrafen den Eigenbedarf deutlich. Es wurde auch in die EU importiert. Einfuhrverbote wurden dazu durch falsche Deklarationen umgangen.

Umwelteinfluss

Weblinks

Commons: Dichlordifluormethan – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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