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Bosutinib

Bosutinib

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Strukturformel
Allgemeines
Name Bosutinib
Andere Namen
  • 4-[(2,4-Dichlor-5-methoxyphenyl)amino]-6-methoxy-7-[3-(4-methylpiperazin-1-yl)propoxy]chinolin-3-carbonitril (IUPAC)
  • SKI-606
Summenformel C26H29Cl2N5O3
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 380843-75-4
EG-Nummer (Listennummer) 700-455-1
ECHA-InfoCard 100.149.122
PubChem 5328940
ChemSpider 4486102
DrugBank DB06616
Wikidata Q894611
Arzneistoffangaben
ATC-Code

L01XE14

Wirkstoffklasse

Zytostatikum

Wirkmechanismus

Tyrosinkinase-Inhibitor

Eigenschaften
Molare Masse 530,45 g·mol−1
Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung

Achtung

H- und P-Sätze H: 319​‐​413
P: 305+351+338
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Bosutinib (Firma Pfizer), zuvor als SKI-606 bezeichnet, ist ein Arzneistoff aus der Substanzklasse der Tyrosinkinase-Inhibitoren.

Bosutinib hemmt beim Menschen verschiedene Tyrosinkinasen, vor allem aus der Abl- und Src-Familie. Am 4. September 2012 wurde Bosutinib durch die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) zur Behandlung von Patienten mit chronischer myeloischer Leukämie (CML), bei denen andere Tyrosinkinase-Inhibitoren (z. B. Imatinib) unwirksam sind oder nicht vertragen werden, zugelassen. Bosutinib ist als Arzneimittel unter dem Namen Bosulif in den USA im Handel. Die übliche Dosierung sind 500 mg einmal täglich. Grundlage der Zulassung waren vor allem die Ergebnisse der BELA-Studie, die eine vergleichbare Wirksamkeit von Bosutinib und Imatinib gezeigt hatte. Am 27. März 2013 wurde Bosutinib durch die Europäische Kommission zur Behandlung von Patienten mit CML, die mindestens schon einen Tyrosinkinaseinhibitor bekommen haben und bei denen Imatinib, Nilotinib und Dasatinib durch den behandelnden Arzt als nicht sinnvoll erachtet werden, zugelassen. Die Zulassung erfolgte unter der Auflage, dass von Seiten des pharmazeutischen Unternehmers noch weitere Nachweise über den Nutzen des Medikaments beizubringen sind. Außerdem sollen jährliche Evaluationen durch die europäische Arzneimittelagentur stattfinden.

Die Eigenschaft als Src-Kinase-Inhibitor macht Bosutinib zu einem potenziellen Therapeutikum für die Behandlung von Brustkrebs. Bei Brustkrebs ist – wie bei vielen anderen Tumoren beim Menschen auch – die Aktivität der Src-Kinasen im Tumorgewebe deutlich erhöht. Gleiches gilt für das kolorektale Karzinom (Darmkrebs).

Frühe Nutzenbewertung

In Deutschland müssen seit 2011 neu zugelassene Medikamente mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a SGB V einer „frühen Nutzenbewertung“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen werden, wenn der pharmazeutische Hersteller einen höheren Verkaufspreis als nur den Festbetrag erzielen möchte. Nur wenn ein Zusatznutzen besteht, kann der Arzneimittelhersteller mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen Preis aushandeln. Die Dossierbewertungen, auf deren Basis der G-BA seine Beschlüsse fasst, erstellt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Nach einer Erweiterung des Anwendungsgebiets und der Aufhebung des Orphan-Drug-Status durchlief Bosutinib 2018 zwei frühe Nutzenbewertungen. Zunächst wurde es im neuen Anwendungsgebiet (Behandlung Erwachsener mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-positiver chronischer myeloischer Leukämie in der chronischen Phase) mit Imatinib oder Nilotinib oder Dasatinib verglichen. Gemäß G-BA-Beschluss ist ein Zusatznutzen gegenüber dieser zweckmäßigen Vergleichstherapie in der Erstlinie nicht belegt.

Durch Überschreiten der Umsatzgrenze für die vereinfachte Nutzenbewertung für Orphan Drugs, bei der 2013 ein Zusatznutzen zunächst als gegeben vorausgesetzt worden war, wurde nun auch im ursprünglichen Anwendungsgebiet (Erwachsene mit Ph+ CML in der chronischen Phase, akzelerierten Phase und Blastenkrise, die mit mindestens einem Tyrosinkinaseinhibitor vorbehandelt wurden und bei denen Imatinib, Nilotinib und Dasatinib nicht als geeignete Behandlungsoption angesehen werden) eine reguläre frühe Nutzenbewertung durchgeführt. Gemäß G-BA-Beschluss ist auch für diese Patientengruppe ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ponatinib nicht belegt.

Weblinks


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