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Certificat qualité de l’air
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Certificat qualité de l’air

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Vignetten

Das Certificat qualité de l’air, kurz Crit’Air ist eine in Frankreich eingesetzte Umweltvignette. Umweltzonen (französisch Zones à Circulation Restreinte) dürfen nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, welche die Crit’Air-Vignette tragen.

Das Crit’Air ist mit der deutschen Umweltplakette vergleichbar.

Geschichte und Ziele

In Frankreich wurde am 1. Juli 2016 eine Vignette mit der Bezeichnung Crit’Air eingeführt. Einige französische Städte haben bereits Umweltzonen („Zones à Circulation Restreinte“) eingerichtet, weitere werden folgen. Vorreiter war die Stadt Paris, welche die Umweltzone bereits zum 1. Juli 2016 einführte. Am 1. November folgte Grenoble. am 12. Dezember 2016 die Region Lyon.

Die entsprechenden Zonen dürfen nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, welche die Crit’Air-Vignette tragen. Ziel der Vignette ist eine mittel- und langfristige Reduzierung von Emissionen und Luftschadstoffen, die Förderung neuer und energieeffizienter Fahrzeuge sowie den Ausschluss verschmutzender Kraftfahrzeuge aus dem Verkehr. Insbesondere soll die Belastung mit Stickoxiden (NOx) und Feinstäuben verringert werden. Ab dem 1. April 2017 gilt die Vignetten-Pflicht auch für den EU-Wirtschaftsverkehr und Touristen. Über das französische Umweltministerium oder private Anbieter ist eine Online-Bestellung der Vignetten möglich. Beim Bezug über das Umweltministerium fallen Gebühren von 3,11 € zuzüglich Briefporto an, private Anbieter erheben jedoch z. T. wesentlich höhere Gebühren (Stand Juni 2018).

Schadstoffgruppen / Crit’Air-Farben

Insgesamt existieren sechs unterschiedliche Kategorien und Farben, in denen die Crit’Air-Vignette zugeteilt werden kann. Abweichend von den Regelungen in Deutschland hängt die Zuteilung neben der Emissionsmenge auch von der Energieeffizienz, dem Fahrzeugtyp und dem Jahr der Erstzulassung ab. Komplett emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge) erhalten die Kategorie 0 (grüne Vignette). Es folgen weitere Abstufungen bis hin zur Kategorie 5 (graue Vignette), in der sich etwa Diesel-Pkw mit Euro 2 befinden. Keine Vignette erhalten Pkw mit Euro 1, ohne Euro-Norm oder einer Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1997. Für Nutzfahrzeuge gelten allgemein strengere Vorgaben. Eine detaillierte Aufstellung, unterteilt in Fahrzeugkategorien ist auf der offiziellen Website zu finden.

Praxisumsetzung der Umweltzonen

Umweltzonen haben nur innerhalb bestimmter Uhrzeiten Geltung. Konkret bedeutet dies, dass von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 20 Uhr, nur Fahrzeuge mit einer gültigen Vignette in die eingerichteten Zonen einfahren dürfen, sofern nichts Abweichendes kommuniziert wird. Fahrzeuge ohne Vignette dürfen außerhalb dieses Zeitrahmens ebenfalls die Umweltzone befahren. Ausnahmen gelten lediglich für alte Busse und Lastwagen. Außerdem benötigen Menschen mit einem Behinderten-Parkausweis keine Crit'Air, da dieser Ausweis in ganz Europa einheitlich und damit anerkannt ist. Erkennbar sind die Zonen anhand von Verkehrsschildern mit der Aufschrift Zone circulation restreinte. Das Verlassen der Zone ist mit dem Schild Fin de zone circulation restreinte gekennzeichnet.

Ahndung von Verstößen

Im Falle fehlender oder einer falschen Crit’Air-Vignette werden seit dem 15. Januar 2017 Geldbußen fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. So werden bei Verstößen mit Lkw und Bussen 135 Euro fällig, bei Verstößen mit Pkw und allen anderen Fahrzeugen 68 Euro. Wird die Geldbuße nicht innerhalb von 45 Tagen bezahlt, erhöht sie sich für Pkw auf 180 Euro und für Lkw sowie Busse auf 375 Euro. Es wird nicht zwischen in Frankreich zugelassenen und ausländischen Fahrzeugen unterschieden.

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