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Dichlobenil

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Strukturformel
Strukturformel von Dichlobenil
Allgemeines
Name Dichlobenil
Andere Namen
  • 2,6-Dichlorbenzonitril
  • Casoron
Summenformel C7H3Cl2N
Kurzbeschreibung

hellgraues Pulver mit charakteristischem Geruch

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 1194-65-6
EG-Nummer 214-787-5
ECHA-InfoCard 100.013.443
PubChem 3031
ChemSpider 2923
Wikidata Q416231
Eigenschaften
Molare Masse 172,01 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,349 g·cm−3

Schmelzpunkt

144–145 °C

Siedepunkt

270 °C

Dampfdruck

0,073 Pa (20 °C)

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (0,02 g·l−1 bei 20 °C)

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), ggf. erweitert
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Achtung

H- und P-Sätze H: 312​‐​411
P: 273​‐​280​‐​302+352+312
Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Dichlobenil ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Nitrile und organischen Chlorverbindungen.

Geschichte

Dichlobenil wurde Mitte der 1950er Jahre entdeckt und in den 1960er Jahren wurden seine herbiziden Eigenschaften untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es sehr stark die Keimung unterdrückt.

Gewinnung und Darstellung

Dichlobenil kann durch Reaktion von 2,6-Dichlorbenzaldehyd mit Hydroxylamin gewonnen werden.

Eigenschaften

Dichlobenil ist ein brennbarer Feststoff, welcher praktisch unlöslich in Wasser ist.

Verwendung

Dichlobenil wurde als Herbizid verwendet. Seine Halbwertszeit im Freien beträgt etwa 60 Tage. Im Boden bildet es sich unter anderem beim Abbau von Chlorthiamid.

Zulassung

In Deutschland wurde am 23. August 2004 die Zulassung des Mittels durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerrufen.

In der Schweiz wurde Dichlobenil per 1. Februar 2013 von der Zulassungsliste gestrichen, hier war es beim Anbau von Ziergehölzen und in forstlichen Pflanzgärten verwendet worden. Nach Ablauf der Jahresfrist ist der Verkauf und die Verwendung seit dem 1. Februar 2014 verboten.

In den EU-Staaten einschließlich Deutschland und Österreich sowie in der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit Dichlobenil als Wirkstoff erhältlich.


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