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Fentinacetat

Fentinacetat

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Strukturformel
Strukturformel von Fentinacetat
Allgemeines
Name Fentinacetat
Andere Namen
  • Triphenylzinnacetat
  • Acetoxytriphenylstannan
Summenformel C20H18O2Sn
Kurzbeschreibung

farbloser Feststoff mit aromatischem, leicht säuerlichen Geruch

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 900-95-8
EG-Nummer 212-984-0
ECHA-InfoCard 100.011.804
PubChem 16682804
Wikidata Q168685
Eigenschaften
Molare Masse 409,07 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,55 g·cm−3

Schmelzpunkt

122–123 °C

Löslichkeit
  • praktisch unlöslich in Wasser (ca. 9 mg·l−1 bei 20 °C)
  • wenig löslich in organischen Lösungsmitteln
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), ggf. erweitert
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​311​‐​330​‐​315​‐​318​‐​335​‐​351​‐​361d​‐​372​‐​410
P: ?
Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Fentinacetat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der zinnorganischen Verbindungen und der Essigsäureester von Fentin.

Gewinnung und Darstellung

Fentinacetat kann durch Reaktion von Chlorbenzol mit Magnesium, Zinntetrachlorid in einer Grignard-Reaktion und anschließender Umsetzung mit Essigsäure gewonnen werden.

Fentinacetat synthesis.svg

Eigenschaften

Fentinacetat ist ein brennbarer farbloser Feststoff mit aromatischem, leicht säuerlichem Geruch, der praktisch unlöslich in Wasser ist. Er zersetzt sich bei Erhitzung. Fentinacetat ist in trockenem Zustand stabil, hydrolysiert aber rasch in Gegenwart von Wasser.

Verwendung

Fentinacetat wird als Fungizid verwendet. Es ist auch als Herbizid gegen Algen in Reisfeldern sowie als Molluskizid einsetzbar. Er wurde in den 1950er-Jahren von Van der Kerk und Luijten entwickelt.

Zulassung

Fentinacetat war in der BRD zwischen 1971 und 1997, in der DDR bis 1994 (Zulassung im Beitrittsgebiet) zugelassen.

Die EU-Kommission entschied 2002, Fentinacetat nicht in die Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe nach Anhang 1 der Richtlinie 91/414/EWG aufzunehmen.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.


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