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Gewalt

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Bauernrauferei beim Kartenspiel (Gemälde von Adriaen Brouwer, 17. Jahrhundert)
Kindesmisshandlung als Form der häuslichen Gewalt, in Deutschland ab dem Jahr 2000 strafbar
Der Brudermord aus dem Alten Testament, Kain und Abel, von Tizian

Als Gewalt (von althochdeutsch waltan „stark sein, beherrschen“) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Zur weiteren Etymologie siehe die Erläuterungen im Digitalen Wörterbuch Deutscher Sprache. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.

Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt im Allgemeinen sowie im Privaten (in Form von häuslicher Gewalt) ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und ist Änderungen unterworfen, so wurde z. B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung in Deutschland im Jahr 2000 eingeführt. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot(siehe hierzu auch das Gewaltmonopol des Staates, in dem wiederum Macht die Quelle von Gewalt darstellt). Feminismus und Poststrukturalismus wenden den Gewaltbegriff darüber hinaus auch auf die Sprache an.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt:

„Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“

Sprachlicher Zusammenhang

„Gewalt“ im Sinne von Walten findet sich wieder in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung. Inhaltliche Anwendung findet der Begriff bei den wissenschaftlichen Disziplinen Staatstheorie, Soziologie und Rechtsphilosophie. Die Definition des Begriffs variiert stark in Abhängigkeit von dem jeweiligen Erkenntnisinteresse.

Eine ursprünglich positive Begrifflichkeit ist bei „gewaltige Wirkung“ oder „gewaltige Leistung“ erkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll.

In Begriffen wie Gewaltmonopol des Staates oder Gewaltenteilung wird der Terminus Gewalt neutral verwendet.

Die im heutigen Sprachgebrauch verbreitete negative Belegung ist in Begriffen wie Gewalttat, Gewaltverbrechen, Gewaltverherrlichung, Häusliche Gewalt, Vergewaltigung wie auch im Distanz schaffenden Begriff Gewaltlosigkeit enthalten.

Ein engerer Gewaltbegriff, auch als „materielle Gewalt“ bezeichnet, beschränkt sich auf die zielgerichtete physische Schädigung einer Person. Der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische Gewalt (etwa in Form von Deprivation, emotionaler Vernachlässigung, „Weißer Folter“, verbaler Gewalt, Emotionaler Gewalt) und in seinem weitesten Sinne die „strukturelle Gewalt“. Zudem fällt Vandalismus unter diesen Gewaltbegriff, wenngleich sich die Einwirkung nicht direkt gegen Personen richtet.

Gewalt in verschiedenen Zusammenhängen

Interdisziplinär

Gewalt wird in den verschiedenen Wissenschaften, aber auch in allgemeineren Diskussionen, oft in Zusammenhang mit Aggression gebracht oder manchmal sogar damit gleichgesetzt. Um beides unter Berücksichtigung der interdisziplinären Forschung systematisch aufeinander zu beziehen, hat Klaus Wahl folgende Unterscheidung vorgeschlagen: Als Aggression bezeichnet er ein Ensemble von der Evolution entstammenden biopsychosozialen Mechanismen zur Ressourcengewinnung und -verteidigung (auch für Verwandte und eine Eigengruppe) – als ultimaten Ursachen (evolutionsbiologischer Vorteil). Diese Mechanismen werden bei Menschen durch Aspekte der individuellen Persönlichkeit, sozioökonomische, kulturelle und situative Umstände und Auslöser aktiviert oder gehemmt sowie durch Emotionen (Furcht, Frustration, Stressgefühl, Schmerz, Wut, Dominanz, Lust) motiviert – als proximaten Ursachen. Aggression erfolgt absichtlich als Drohung mit oder Anwendung von schädigenden Mitteln. Als pathologisch gilt Aggression, die übertrieben, andauernd oder dem Kontext nicht adäquat ist. Mit Aggressivität bezeichnet Wahl das Potential für Aggression. Dagegen bezeichnet Wahl Gewalt als die durch Gesellschaft und Staat historisch und kulturell variabel normierte Teilmenge von Aggression, die je nach Kontext gefordert, gewünscht, geduldet, geächtet oder bestraft wird (wie etwa beim Boxer vs. Mörder; Verteidigungs- vs. Angriffskrieg). Oft ist Gewalt in Hierarchien (Machtstrukturen) eingebettet (z. B. väterliche, staatliche Gewalt).

Soziologie

Grundlegendes

Kampf

Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht (und damit von gesellschaftlicher Machtlosigkeit wie sozialer Ohnmacht zugleich). Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden: Der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, wird missachtet oder gebrochen (englisch force, lateinisch vis oder violentia). Hier geht es um körperliche (physische) und/oder seelische (psychische) Schädigung eines Anderen oder von Anderen oder/und deren Androhung(en). Gewalt wird hier als letzte Funktionswirksamkeit machtbezogener Kommunikation als Interaktion zwischen Menschen verstanden.

Auf Grund der anthropologisch gegebenen und unhintergehbaren Verletzungsmächtigkeit und Verletzungsoffenheit des Menschen als Gattungswesen entschlüsselt sich Gewalt als fundamentales Moment jeder Vergesellschaftung. Darauf hat vor allem der Soziologe Heinrich Popitz hingewiesen. Für Popitz ist Gewalt eine Machtaktion, „[…] die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt“.

Popitz’ Soziologie der Gewalt

Über den soziologischen Klassiker Max Weber und dessen Machttheorie hinausgehend hat Heinrich Popitz 1986 Gewalt als besondere Form von Machtausübung, „Todesmacht von Menschen über Menschen“ eingeschlossen, anthropologisch verortet und als „Facit“ handlungssoziologisch präzisiert:

„Der Mensch muß nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muß nie, kann aber immer töten […] – jedermann. Gewalt überhaupt und Gewalt des Töten im besonderen ist […] kein bloßer Betriebsunfall sozialer Beziehungen, keine Randerscheinung sozialer Ordnungen und nicht lediglich ein Extremfall oder eine ultima ratio (von der nicht so viel Wesens gemacht werden sollte). Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht zu töten und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.“

Enzensbergers Zuspitzung

An diese und andere Grundsätzlichkeiten anschließend und auch Genozid (Völkermord) als Mordhandlung(en) bedenkend, hat der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger zu Beginn seiner ab 1993 erschienenen Bürgerkrieg-Essays die in der soziologischen These von der Universalität der Gewalt und ihrer gesellschaftlichen Funktionalität aufscheinende „furchtbare Wahrheit“ (Georg K. Glaser) zum besonderen Vernichtungs- oder Destruktionspotential der Gattung Mensch plastisch ausgedrückt:

„Der Mensch ist der einzige unter den Primaten, der die Tötung seiner Artgenossen planvoll, in größerem Maßstab und enthusiastisch betreibt. Der Krieg gehört zu seinen wichtigsten Erfindungen.“

Reemtsmas triadische Gewalttypologie

An militärstrategische Hinweise anschließend hat der Literaturwissenschaftler und Sozialtheoretiker Jan Philipp Reemtsma in seiner 2008 erschienenen Studie „Vertrauen und Gewalt“ aktuell drei Typen von Gewalt unterschieden: einmal die lozierende Gewalt, die einen anderen Körper entfernt, weil er der Verfolgung eigener Interessen im Wege steht (z. B. im Krieg, bei Raub und Mord), zum anderen die raptive Gewalt, die sich des anderen Körpers bemächtigt, um ihn für seine Interessen zu benutzen (vor allem in Formen sexueller Gewalt), und schließlich die autotelische Gewalt, die im Unterschied zu den beiden erstgenannten Gewaltformen keinem außerhalb der Gewalthandlung(en) liegenden Zweck dient, sondern vielmehr um ihrer selbst willen angewandt wird. Hierunter thematisiert er ausdrücklich auch den unmittelbaren Lustgewinn Vieler, wenn sie Gewalt anwenden (schrecken, quälen, foltern) können.

Ethnologische Theorien zur Gewalt

Innerhalb der Ethnologie und der Ethnosoziologie ist der Gewaltbegriff umstritten und eine allgemeingültige, klare Definition existiert nicht. Es handelt sich um einen noch sehr jungen Forschungsbereich. Eine ausführliche Theoriebildung fand erst seit den 1940er Jahren statt. Nach Scheper-Hughes und Philippe Bourgois vermieden viele Ethnologen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein vor allem deshalb die Untersuchung indigener Gewaltformen, um durch ihre Analyse nicht das Stereotyp von der Primitivität und Brutalität indigener Völker zu stärken.

Spuren physischer Gewalt, ziviles Opfer im militärischen Konflikt aus dem Kaukasuskrieg 2008

Ethnologische Ansätze können auf einer etischen oder emischen Herangehensweise basieren. Bei einem etischen Vorgehen, welches sich durch eine Analyse vor dem Hintergrund westlich geprägter Wissenschaftskonzepte auszeichnet, kann eine Kultur vergleichende Studie durchgeführt werden. Ein emisches Vorgehen hingegen versucht das Phänomen Gewalt mit den jeweiligen kultureigenen Begriffen und Konzepten darzustellen.

Die soziale Rolle von Gewalthandlungen in verschiedenen kulturellen Kontexten, ihre kulturspezifischen Ursachen und Bedingungen, sowie die je nach Kultur unterschiedlichen Konzeptionen von Gewalt sind zentrale Fragestellungen der Forschung.

Wichtige Themen in ethnologischen Untersuchungen von Gewalt sind Nationalität, Ethnizität, Rache, „rumor and gossip“, Alkohol, Religion, Aggressivität, Kriegsführung, Selbstmord, Hexerei, strukturelle Auswirkungen von Gewalt sowie Gewaltlosigkeit.

Es werden unter anderem strukturelle, symbolische und physische Gewalt unterschieden. Physische Gewalt beinhaltet eine relativ eng umgrenzte Gewaltdefinition, die eine intendierte körperliche Schädigung als Grundlage hat. Trotzdem können sich auch vor dem Hintergrund einer engen Definition verschiedene Perspektiven und Bewertungen von ein und demselben Kraftakt auftun. Diese Perspektivdifferenz zum Thema Gewalt greift David Riches, einer der bedeutendsten Vertreter der Kultur- und Sozialanthropologie der Gewalt, in seiner Theorie des Dreiecks der Gewalt bestehend aus Täter, Opfer und Zeuge aus dem Jahr 1986 auf. Danach hängt die Definition von Gewalt letztendlich von der Beurteilung der Beteiligten ab.

Riches’ Erklärung konzentriert sich auf phänomenologische und handlungsmotivierende Aspekte von Gewalt. Daneben gibt es heute eine Vielzahl von Theorien, die gewalttätige Handlungen in ihrem historischen Kontext betrachten. Untersucht werden sowohl Vorbedingungen für als auch Konsequenzen von Gewaltakten.

Narrative Ansätze neigen dazu, Beweggründe für Gewalt zu erklären, sie zu legitimieren und Menschen damit letztendlich zur Ausübung von Gewalt zu motivieren.

Weiterhin wird zwischen individueller und kollektiver Gewalt unterschieden. Wird Gewalt auf das Individuum bezogen untersucht, liegt der Fokus auf der subjektiven Erfahrung. Bei kollektiver Gewalt sind die Folgen einer als gewalttätig aufgefassten sozialen Handlung entscheidend.

René Girard spricht von der Heiligkeit der Gewalt, die er mit dem Aspekt des Sündenbockopfers verbindet. Axel Montenbruck überträgt diesen Gedanken auf den Zwangscharakter einer jeden (Rechts-)Ordnung und auch auf den moralischen „Selbstzwang“.

Recht

Zivilrecht und Strafrecht

Im Strafrecht ist Gewalt ein Zwangsmittel zur Einwirkung auf die Willensfreiheit eines anderen, z. B. bei Raub, Entführung, Erpressung und Nötigung; bei Delikten wie Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung geht das Strafrecht vom Ergebnis aus, d. h. jemand wird getötet, verletzt oder eine Sache wird beschädigt bzw. zerstört.

Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates (Gewaltmonopol des Staates).

Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z. B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der „materielle“ Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell – der Akteur versucht, zum Teil auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen – oder expressiv – der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung – sein.

Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen. Nach ihrem Zweck unterscheiden sich vis absoluta und vis compulsiva.

Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Im Jahr 2000 wurde durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft (§ 1631 Abs. 2 BGB).

Rechtsmedizin

Im Gegensatz zur Rechtsprechung wird der Begriff Gewalt in der Medizin und Rechtsmedizin im Sinne einer physischen Einwirkung enger umrissen für eine Gruppe von schädigenden Ereignissen verwendet. Man unterteilt rechtsmedizinisch in scharfe Gewalt, wenn glattrandige Hautdurchtrennungen bei Stich-, Schnitt- oder Hiebverletzungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen vorkommen und spricht von stumpfer Gewalt, wenn breitflächige oder stumpfkantige Gegenstände oder Flächen auf den Körper treffen. Zudem gibt es den Begriff der halbscharfen Gewalt (durch sogenannte halbscharfe Werkzeuge wie Axt, Beil oder Säbel sowie unter bestimmten Bedingungen auch stumpfkantige Werkzeuge). Auch Schussverletzungen und Strangulierungen zählen rechtsmedizinisch zur Gewalt. Hingegen werden z. B. Brandstiftungen, Nötigungen oder Gifteinwirkungen nicht unter diesen Begriff geordnet, obwohl diese ihrer rechtlichen und psychologischen Natur nach ebenfalls gewalttätig sind.

Gewalt ist in der Rechtsmedizin eine von vielen Formen der schädigenden Einflussnahme seitens der Täter auf die Opfer. Historisch stellen stumpfe und vor allem scharfe Gewalt zudem die häufigsten Methoden des Kriegshandwerks dar und sind für einen großen Prozentsatz der Opfer verantwortlich.

Politik und Politikwissenschaft

Staatsgewalt und Gewaltenteilung

Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Während Staatsgewalt einst als Ausdruck legitimer Machtausübung als gleichsam sakrosankt anerkannt wurde, entstanden mit zunehmender gesellschaftlicher Ausdifferenzierung Forderungen nach Verrechtlichung, prozeduraler Einhegung und demokratischer Legitimierung von Gewalt (Gewaltenteilung, „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“). Man unterscheidet im demokratischen Rechtsstaat die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die vollziehende bzw. ausführende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative). Das Gewaltmonopol des Staates regelt und begrenzt die Ausübung physischen Zwanges gegenüber Staatsbürgern. Die Staatsphilosophie beschäftigt sich somit mit Ausübung von Gewalt im innerstaatlichen Verhältnis und im Verhältnis zwischen Staaten (im Inneren, s. z. B. Widerstandsrecht, im Äußeren „Theorie des gerechten Krieges“). Ein wesentliches Ziel ist es, Gewalt einzuhegen und an Legitimationsprozesse zu binden (z. B. Polizei- und Kriegsrecht).

Gewalt als Ausdrucksform der Diktatur

Eine planvolle Vorgehensweise zum Einsatz politisch motivierter Gewalt oder deren zielgerichtete Androhung, beispielsweise im Krieg oder zur Abschreckung, wird als Strategie bezeichnet. Die Analyse bereits angewandter und die Ausarbeitung neuer Strategien ist Hauptanliegen der Strategischen Studien, einer Unterdisziplin der Internationalen Beziehungen.

Gegengewalt

Frantz Fanon und Herbert Marcuse formulierten unter dem Eindruck von Algerien- und Vietnamkrieg das Prinzip der „Gegengewalt“, die von unterdrückten Völkern und diskriminierten Minderheiten ausgeübt wird mit dem Zweck, die sie beherrschende Gewalt zu brechen. Marcuse glaubt, „daß es für unterdrückte und überwältigte Minderheiten ein ,Naturrecht‘ auf Widerstand gibt, außergesetzliche Mittel anzuwenden, sobald die gesetzlichen sich als unzulänglich herausgestellt haben. Gesetz und Ordnung sind überall und immer Gesetz und Ordnung derjenigen, welche die etablierte Hierarchie schützen; es ist unsinnig, an die absolute Autorität dieses Gesetzes und dieser Ordnung denen gegenüber zu appellieren, die unter ihr leiden und gegen sie kämpfen – nicht für persönlichen Vorteil und aus persönlicher Rache, sondern weil sie Menschen sein wollen. Es gibt keinen anderen Richter über ihnen außer den eingesetzten Behörden, der Polizei und ihrem eigenen Gewissen. Wenn sie Gewalt anwenden, beginnen sie keine neue Kette von Gewalttaten, sondern zerbrechen die etablierte.“

In der Diskussion der 68er-Bewegung unterschied man Gewalt als „Diktatur der Gewalt“ (Staat, Kapitalismus, strukturelle Gewalt, vgl. Rudi Dutschke) von Notwehr, Selbstverteidigung, Entmonopolisierung der Gewalt und drittens von „revolutionärer Gewalt“ (Generalstreik, bewaffnetem Befreiungskampf in Teilen der so genannten „Dritten Welt“). Ob Gewalt legitim für die jeweilige politische Aktion war, knüpfte sich an die Unterscheidung von „Gewalt gegen Sachen“ (juristisch gilt diese als Schädigung oder auch Landfriedensbruch, wenn ein Polizeifahrzeug beschädigt wird), mit der einem Protest oder einer Forderung Nachdruck verliehen werden soll, und „Gewalt gegen Personen“, die, abgesehen von Teilen der späteren Stadtguerilla und der RAF, allgemein abgelehnt wurde.

Philosophie

Philosophisch ist Gewalt seit dem Wegfall der kosmischen bzw. göttlichen Ordnung in der Neuzeit untrennbar verknüpft mit der Frage nach Legitimität. Obwohl eine Auseinandersetzung mit Gewalt bis in die Anfänge der Philosophie zu verfolgen ist, ist ihre Problematisierung damit ein relativ neues Phänomen. Sie ist erst denkbar, seit Gewalt selbst „nicht mehr als selbstverständlich gilt.“

Dimensionen der Gewalt bei Karl Marx

Karl Marx unterscheidet zwischen vier Dimensionen der Gewalt: Im Eigentum liegende Gewalt, individueller Zwang, politische und revolutionäre Gewalt.

Gewalt des Eigentums

Die Gewalt des Eigentums beschreibt eine den kapitalistischen Produktionsverhältnissen inhärente strukturelle Gewalt. Die Gewalt des Eigentums gehe von der Bourgeoisie aus, während sie vor allem das Proletariat erfahre. Sie beschreibt primär die im Besitz von Eigentum liegende, klassenspezifische Verfügungsgewalt über materielle oder menschliche Ressourcen.

Ein Mädchen steht inmitten von Webmaschinen in einer verlassenen Fabrikhalle.
Kinderarbeiterin um 1900

Gleichzeitig führe die Gewalt des Eigentums eine aggressive Grundstimmung in die kapitalistische Produktionsweise ein. Diese resultiere aus den zwei Gesetzen des tendenziellen Falls der Profitrate und der kontinuierlichen Steigerung des Mehrwerts. Das Zusammenwirken dieser Gesetze zwänge die Bourgeoisie dazu, die Ausbeutung der Arbeitskräfte und natürlichen Ressourcen in der Arbeitswelt zunehmend auszureizen. Der Produktionsprozess sei durch die Gewalt des Eigentums verbunden mit einer prinzipiellen Überausbeutung.

Zwang

Wegen fehlender sozialer Absicherung seien Menschen dazu gezwungen, sich in den kapitalistischen Produktionszusammenhang zu integrieren. Dieser Zwang nehme in Form von Fabrikdisziplin, erzwungener Arbeitsteilung oder konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit in Marx' Werk dabei die Gestalt individuellen Leidens an. Im Zwang manifestiert sich die abstrakte Gewalt des Eigentums in konkreter Form.

Politische Gewalt

Je nach Gesellschaftsordnung stehe die politische Gewalt in einem über- oder untergeordneten hierarchischen Verhältnis zu der Gewalt des Eigentums und dem Zwang. Sie beschreibt die Strategien der herrschenden Klasse in die politische Realität einzugreifen.

Marx' entwirft entlang der Gesellschaftsstufen des historischen Materialismus eine Typologie der politischen Gewalt. In Feudalgesellschaften dämpfe politische Gewalt „durch willkürliche Steuern, durch Konfiskation, durch Privilegien, durch störende Einmischung der Bürokratie in Industrie und Handel“ die Gewalt des Eigentums noch ab. Politik handle hier noch nicht nach den Maßstäben ökonomischer Effizienz, sondern würde vor allem durch persönliche Beziehungen geprägt, die zu willkürlicher oder prinzipienorientiert Bevorzugung und/oder Diskriminierung führe. In der bürgerlichen Gesellschaft diene die politische Gewalt ausschließlich der Sicherung der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse.

Revolutionäre Gewalt

Der revolutionären Gewalt schreibt insbesondere der junge Marx eine historische Funktion zu. Gesellschaftlicher Fortschritt ist für Marx erst dann realisiert, wenn die Ausbeutungsstrukturen und damit die Gewalt des Eigentums ebenso wie Zwang überwunden wurden. Revolutionen, die zwar die politische Gewalt der Bourgeoisie zerschlagen, allerdings nicht diese Formen von Gewalt beseitigen, seien gescheitert. Eine bildgewaltige Beschreibung der Prinzipien revolutionärer Gewalt findet sich im Manifest der Kommunistischen Partei.

Marx denkt revolutionäre Gewalt somit strikt historisch-abstrakt. Sie beschreibt keine Gewalteruptionen von Menschenansammlungen, sondern den qualitativen Fortschritt der Geschichte hin zur kommunistischen Gesellschaft. Die Geschichte ist im historischen Materialismus geordnet und trotz Brüchen kontinuierlich. Eine Ordnung trage die Grundlage der darauffolgenden bereits in sich. Prärevolutionären Produktivkräfte, die am Ende eines Zyklus lediglich gehemmt wurden, würden in der neuen Ordnung erhalten bleiben. Trotz dieser abstrakten Denkfigur bleibt die Revolution bewusste Praxis, allerdings schafft ihre Kraft streng genommen nicht etwas völlig Neues, sondern öffnet die Welt für das Proletariat.

Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt

Walter Benjamin verfasste 1921 mit der Schrift Zur Kritik der Gewalt, in der er sich auf Georges Sorels Réflexions sur la violence (dt. Über die Gewalt) bezieht, einen philosophischen Grundlagentext für die moderne Gewaltkritik. Benjamin differenziert in dem Text verschiedene Formen der Gewalt in verschiedenen Kontexten. Spätere Theoretikerinnen und Theoretiker wie Theodor W. Adorno, Hannah Arendt,Jacques Derrida, Enzo Traverso und Giorgio Agamben wurden in ihrer Analyse davon beeinflusst und beziehen sich auf die kritische Theorie Benjamins.

Die zentrale Denkfigur der ersten Hälfte des Textes bildet die rechtsetzende Gewalt. Mit ihr macht Benjamin auf die Unterscheidung zwischen sanktionierten und nicht-sanktionierten Formen der Gewalt in Rechtsstaaten aufmerksam. Das Gewaltverständnis solcher Staaten sei instrumentell und zweckgerichtet und tendiere in Krisen immer wieder zur Willkür.

In der hochumstrittenen und stark theologisch geprägten zweiten Hälfte des Textes entwirft Benjamin eine qualitativ andere, die sogenannte göttliche Gewalt. Der rechten Gewalt stellt er somit antithetisch eine gerechte gegenüber. Diese wird außerhalb des rechtsstaatlichen Zweck-Mittel-Schemas gedacht und fungiere, da sie im Dienste der Erlösung stehe, in besonderen Fällen als ihre legitime Gegenfigur.

Rechtsetzende Gewalt

Nach Benjamin entsteht Gewalt dann, wenn eine wirksame Ursache in Verhältnisse eingreift, die als sittlich verstanden und die durch Begriffe wie Recht und Gerechtigkeit markiert werden kann.

In einer Rechtsordnung diene Gewalt zuerst als Mittel und nicht als Zweck. Ist Gewalt lediglich das Mittel in einer Rechtsordnung, so lassen sich Kriterien für diese Gewalt finden. Gefragt werden kann, ob Gewalt ein Mittel zu gerechten oder zu ungerechten Zwecken darstellt.

Benjamin kritisiert das Naturrecht, nach dessen Anschauung Gewalt „ein Naturprodukt, gleichsam ein Rohstoff [sei], dessen Verwendung keiner Problematik unterliegt, es sei denn, daß man die Gewalt zu ungerechten Zwecken mißbrauche.“ An diesem Punkt verweist er auf die Nähe zwischen rechtsphilosophischen Dogmen, die aus den natürlichen Zwecken als Maß die Rechtmäßigkeit der Gewalt ableiten, und naturgeschichtlichen Dogmen des Darwinismus, der neben der „natürlichen Zuchtauswahl die Gewalt als ursprüngliches und allen vitalen Zwecken der Natur allein angemessenes Mittel ansieht.“ Anknüpfend an die naturrechtliche Gewaltvorstellung kritisiert Benjamin ebenfalls die gegenläufigen Thesen des Rechtspositivismus, denen zufolge die Gewalt aufgrund geschichtlicher Prozesse von Ablehnung und Zustimmung (Sanktionierung) in ihrer Rechtmäßigkeit beurteilt werden müsse.

Göttliche Gewalt

Nicht zuletzt auf Grund ihrer Kontroversität und Abstraktheit reichen die Interpretation der zweiten Texthälfte der Kritik zum Teil weit auseinander. Eine grundsätzliche Übereinstimmung besteht zumindest darin, dass Benjamin die göttliche Gewalt (siehe auch Gewalt in der Bibel) als Gegenkonzeption zur rechtsetzenden konzipiert. Sie zielt mittelbar auf die Realisierung vom gerechten Reich Gottes auf Erden. So fasst er in Zur Kritik der Gewalt seine eigene Position zusammen:

„Ist die mythische Gewalt rechtsetzend, so ist die göttliche rechtsvernichtend, setzt jene Grenzen, so vernichtet diese grenzenlos, ist die mythische verschuldend und sühnend zugleich, so ist die göttliche entsühnend, ist jene drohend, so ist diese schlagend, jene blutig, so diese auf unblutige Weise letal.“

Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt. In: Gesammelte Schriften, Band 2.1, S. 205

Strittig ist jedoch die konkrete Gestalt der göttlichen Gewalt allgemein und der o. g. unblutigen Letalität insbesondere. An ihr entzündet sich die Diskussion nach der Nähe von Benjamins Gewaltphilosophie zum politischen Radikalismus. Axel Honneth begreift die unblutige Letalität unter Referenz auf Benjamins Auseinandersetzung mit der Streiktheorie als expressiven und nicht-militanten „Ausdruck einer sittlichen Empörung“. Sie lässt sich aber auch, weniger demokratisch, als Beschreibung der staatlichen Praxis des Verschwindenlassens oder ideologische Grundlage autonomer Bewegungen verstehen.

Unbestreitbar ist, dass Benjamins Gewaltbegriff explizit in Ausnahmefällen die mögliche Legitimation des Tötens beinhaltet. Das absolute biblische Tötungsverbot wird von Benjamin zu einer „Richtschnur des Handelns“ abgeschwächt, von dem man in „ungeheuren Fällen die Verantwortung [hat, ...] abzusehen“.

Durch die Einführung des Verantwortungsbegriffs einerseits und das Beharren auf das Tötungsverbot als moralische Richtschnur andererseits liegt Benjamin die vollständige Relativierung von Gewalthandlungen fern. Im Gegenteil stellt sich mit ihm das Problem der Legitimität erneut unter grundsätzlicheren Gesichtspunkten als rechtlichen Begrifflichkeiten. Als dezidiert herrschaftskritisches Denkgerüst legitimiert seine Philosophie in der Tat unter gewissen Vorbedingungen die gerechte göttliche Gewalt als Widerstandsform gegen ungerechte Rechtsstaatlichkeit. Da die göttliche Gewalt jedoch erst im Nachhinein als eine solche erkennbar sei, verortet der Autor die Frage nach der Legitimität existenziell. Der Gewaltakt selbst sei eine Entscheidung, bei der das monadische Individuum auf sich selbst gestellt bleibe und die unabsehbaren Konsequenzen, auch den eigenen Irrtum, tragen müsse.

Geschichte der Darstellung von Gewalt

Schwertkampf auf Denar, Röm. Republik, ca. 103 v. Chr., Albert Nr. 1123

Gewaltdarstellungen gab es bereits in der Kunst des Alten Ägypten. So sind z. B. Reliefs überliefert, auf denen der Pharao unterworfene Gegner erschlägt. In der Kunst des klassischen Griechenland konnte Gewalt nur in bestimmten, genau definierten Themenbereichen auftreten, vor allem in Darstellungen des Mythos und des Krieges. In der etruskischen Kunst oder auf Münzen der Römischen Republik und der römischen Kaiserzeit wurden zum Teil sehr drastische Gewaltszenen abgebildet. Zumindest bei Münzen handelt es sich auf Grund ihrer hoheitlichen Funktion um offizielle Staatskunst.

Die Verbreitung des Christentums änderte auch die Darstellung von Gewalt in der Kunst. Die Auswirkung auf die Opfer von Gewalt wird seltener und zurückhaltender gezeigt. Mit der Gotik nimmt die Darstellung Jesu als Toter oder am Kreuz Leidender zu.

Mit Beginn der Neuzeit wurde das Schlachtengemälde ein wichtiges Genre der Malerei, die im Dreißigjährigen Krieg einen ersten Höhepunkt erlebte.

Literatur

Definitionen

  • Klaus Wahl, Melanie Rh. Wahl: Biotische, psychische und soziale Bedingungen für Aggression und Gewalt. In: Birgit Enzmann (Hrsg.): Handbuch Politische Gewalt. Formen – Ursachen – Legitimation – Begrenzung. Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-531-18081-6, S. 15–42.
  • Klaus Wahl: Aggression und Gewalt. Ein biologischer, psychologischer und sozialwissenschaftlicher Überblick. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2012, S. 6–13.
  • Volker Krey: Zum Gewaltbegriff im Strafrecht. In: Bundeskriminalamt (BKA) (Hrsg.): Was ist Gewalt? Auseinandersetzungen mit einem Begriff. Wiesbaden 1986, S. 11–103.
  • Joachim Schneider: Kriminologie der Gewalt. Stuttgart/Leipzig 1994, ISBN 3-7776-0608-1.
  • Heinz Müller-Dietz: Zur Entwicklung des strafrechtlichen Gewaltbegriffs. In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 121. 1974, S. 33–51.
  • Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur. 2. Auflage 2010, S. 143–224 (2. Hauptteil: „Gewalt und Recht“). Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin. (open access)

Interdisziplinäre Ansätze

  • Christian Gudehus, Michaela Christ (Hrsg.): Gewalt. Ein interdisziplinäres Handbuch. Metzler, Stuttgart [u. a.] 2013, ISBN 978-3-476-02411-4.
  • Klaus Wahl: Aggression und Gewalt. Ein biologischer, psychologischer und sozialwissenschaftlicher Überblick. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-8274-3120-2.
  • Klaus Wahl, Melanie Rh. Wahl: Biotische, psychische und soziale Bedingungen für Aggression und Gewalt. In: Birgit Enzmann (Hrsg.): Handbuch Politische Gewalt. Formen – Ursachen – Legitimation – Begrenzung. Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-531-18081-6, S. 15–42.

Historische Ansätze

  • Jörg Baberowski: Gewalt verstehen, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 5 (2008), S. 5–17.
  • Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-27784-7.
  • Thomas Lindenberger, Alf Lüdtke (Hrsg.): Physische Gewalt. Studien zur Geschichte der Neuzeit. Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-28790-7.
  • Manuel Braun, Cornelia Herberichs: Gewalt im Mittelalter. Realitäten – Imaginationen. Fink, Paderborn/München 2005, ISBN 3-7705-3881-1.
  • Peter Imbusch: Moderne und Gewalt. Zivilisationstheoretische Perspektiven auf das 20. Jahrhundert. Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-3753-2.
  • Dirk Schumann: Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918–1933. Kampf um die Straße und Furcht vor dem Bürgerkrieg. Essen 2001, ISBN 3-88474-915-3.
  • Hermann Junghans: Die Entwicklung der Darstellung von Gewalt auf Münzen der Römischen Republik. Geldgeschichtliche Nachrichten. 2011, S. 69–73.

Soziologische Ansätze

  • Zygmunt Bauman: Gewalt? Modern und postmodern. In: Max Miller, Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): Modernität und Barbarei. Soziologische Zeitdiagnose am Ende des 20. Jahrhunderts. Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-28843-1, S. 36–67.
  • Peter Brückner: Über die Gewalt. 6 Aufsätze zur Rolle der Gewalt in der Entstehung und Zerstörung sozialer Systeme. Berlin 1979, ISBN 3-8031-1085-8.
  • Regina-Maria Dackweiler, Reinhild Schäfer: Gewalt-Verhältnisse. Feministische Perspektiven auf Geschlecht und Gewalt. Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-593-37116-2.
  • Wilhelm Heitmeyer, Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): Gewalt. Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004.
  • Wilhelm Heitmeyer: Gewalt. Beschreibungen, Analysen, Prävention. Hrsg. von Wilhelm Heitmeyer, Monika Schröttle. Bonn 2006, ISBN 3-89331-697-3.
  • Antje Hilbig (Hrsg.): Frauen und Gewalt: interdisziplinäre Untersuchungen zu geschlechtsgebundener Gewalt in Theorie und Praxis. Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2362-5.
  • Ronald Hitzler: Gewalt als Tätigkeit. Vorschläge zu einer handlungstypologischen Begriffserklärung. In: Sighard Neckel, Michael Schwab-Trapp (Hrsg.): Ordnungen der Gewalt. Beiträge zu einer politischen Soziologie der Gewalt und des Krieges. Opladen 1999, S. 9–19.
  • Frauke Koher, Katharina Pühl: Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Opladen 2003, ISBN 3-8100-3626-9.
  • Teresa Koloma Beck, Klaus Schlichte: Theorien der Gewalt zur Einführung. Hamburg 2014, ISBN 978-3-88506-080-2.
  • Geschlecht - Gewalt - Gesellschaft. In: Manuela Boatcă, Siegfried Lamnek (Hrsg.): Konferenzschrift (= Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt [Hrsg.]: Otto-von-Freising-Tagungen der Katholischen Universität Eichstätt. Band 4). Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3949-7, doi:10.1007/978-3-322-97595-9.
  • Friedhelm Neidhardt: Gewalt. Soziale Bedeutungen und sozialwissenschaftliche Bestimmungen des Begriffs. In: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Was ist Gewalt? Wiesbaden 1986, S. 109–147.
  • Heinrich Popitz: Gewalt. In: Ders.: Phänomene der Macht. 2., stark erw. Auflage. Tübingen 1992, S. 43–78.
  • Trutz von Trotha (Hrsg.): Soziologie der Gewalt. Opladen 1997.

Ethnologie/Europäische Ethnologie

  • Başar Alabay: Kulturelle Aspekte der Sozialisation – Junge türkische Männer in der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, 2012, ISBN 978-3-531-19609-1.

Politikwissenschaftliche Ansätze

  • Hannah Arendt: Macht und Gewalt. 15. Auflage. München 2003, ISBN 3-492-20001-X. (Original: On Violence. New York/London 1970.)
  • Manuel Eisner: Individuelle Gewalt und Modernisierung in Europa, 1200–2000. In: Günter Albrecht, Otto Backes, Wolfgang Kühnel (Hrsg.): Gewaltkriminalität zwischen Mythos und Realität. Frankfurt am Main 2001, S. 71–100.
  • Johan Galtung: Gewalt, Frieden und Friedensforschung. In: Dieter Senghaas (Hrsg.): Kritische Friedensforschung. Frankfurt am Main 1977.
  • Johan Galtung: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung. Reinbek bei Hamburg 1975.
  • Heide Gerstenberger: Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt. 2., überarb. Auflage. Münster 2006, ISBN 3-89691-116-3.
  • Hedda Herwig: «Sanft und verschleiert ist die Gewalt…». Ausbeutungsstrategien in unserer Gesellschaft. Reinbek bei Hamburg 1992, ISBN 3-498-02913-4.
  • Werner Ruf (Hrsg.): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg. Opladen 2003, ISBN 3-8100-3747-8.
  • Dierk Spreen: Krieg und Gesellschaft. Die Konstitutionsfunktion des Krieges für moderne Gesellschaften. Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 3-428-12561-4, S. 30–75.

Philosophische Ansätze

Kulturanthropologie

  • Joachim Bauer: Schmerzgrenze – Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt. Blessing, München 2011.
  • René Girard: Das Heilige und die Gewalt. (1972,) 2006, S. 480.
  • Harald Meller, Roberto Risch, Kurt W. Alt, François Bertemes, Rafael Micó (Hrsg.): Rituelle Gewalt – Rituale der Gewalt (Tagungen des Landesmuseums für Vorgeschichte Halle Band 22,1-2), Halle 2020, ISBN 978-3-948618-06-3.
  • Konrad Thomas: René Girard: Ein anderes Verständnis von Gewalt. In: Stephan Moebius, Dirk Quadflieg (Hrsg.): Kultur. Theorien der Gegenwart. VS – Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14519-3, S. 325–338.
  • Andreas Hetzel: Opfer und Gewalt. René Girards Kulturanthropologie des Sündenbocks. In: Wilhelm Gräb, Martin Laube (Hrsg.): Der menschliche Makel. Zur sprachlosen Wiederkehr der Sünde. Loccumer Protokolle 11/2008.
  • Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur. 2. Auflage 2010, Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin, S. 172 ff („Heilige Gewalt“). (open access)

Psychologische Ansätze

  • Hans W. Bierhoff, Ulrich Wagner: Aggression und Gewalt. Phänomene, Ursachen und Interventionen. Stuttgart/Berlin/Köln 1997, ISBN 3-17-013044-7.
  • Heidrun Bründel: Tatort Schule. Gewaltprävention und Krisenmanagement an Schulen. LinkLuchterhand, Köln 2009, ISBN 978-3-472-07612-4.
  • Heidrun Bründel: Sexuelle Gewalt in schulischen Institutionen. Hintergrund, Analysen, Prävention. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-86676-172-8.
  • Heidrun Bründel, Klaus Hurrelmann: Gewalt macht Schule. Wie gehen wir mit aggressiven Kindern um? Droemer Knaur, München 1994, ISBN 3-426-26812-4.
  • Rosa Logar (Hrsg.): Gewalttätige Männer ändern sich. Rahmenbedingungen und Handbuch für ein soziales Trainingsprogramm. Bern/Stuttgart/Wien 2002, ISBN 3-258-06395-8. (Siehe auch Zeitung der Plattform gegen die Gewalt von 2006. Online verfügbar: PDF.)
  • Peter Gay: Kult der Gewalt. Aggression im bürgerlichen Zeitalter. Aus dem Englischen von Ulrich Enderwitz. München 2000, ISBN 3-442-75554-9.
  • Anita Heiliger, Constance Engelfried: Sexuelle Gewalt. Männliche Sozialisation und potentielle Täterschaft. Frankfurt am Main/New York 1995, ISBN 3-593-35395-4.
  • Klaus Hurrelmann, Heidrun Bründel: Gewalt an Schulen. Pädagogische Antworten auf eine soziale Krise. Beltz, Weinheim/Basel 2007, ISBN 978-3-407-22184-1.
  • Susanne Kappeler: Der Wille zur Gewalt. Politik des persönlichen Verhaltens. Frauenoffensive, München 1994, ISBN 3-88104-254-7.
  • Joachim Lempert (Hrsg.): Handbuch der Gewaltberatung. 2. Auflage. Hamburg 2006, ISBN 3-9807120-1-X.
  • Bernhard Mann: Gewalt und Gesundheit. Epidemiologische Daten, Erklärungsmodelle und public-health-orientierte Handlungsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis. Jg. 29 (1/2006), S. 81–91.
  • Jan Philipp Reemtsma: Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne. Hamburger Edition HIS, Hamburg 2008, ISBN 978-3-936096-89-7.
  • Dirk Richter: Effekte von Trainingsprogrammen zum Aggressionsmanagement in Gesundheitswesen und Behindertenhilfe: Systematische Literaturübersicht. Westfälische Klinik, Münster 2005. (PDF)
  • Cesar Rodriguez Rabanal: Elend und Gewalt. Eine psychoanalytische Studie aus Peru. Fischer TB, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-596-12660-6.
  • Silke Wiegand-Grefe, Michaela Schumacher: Strukturelle Gewalt in der psychoanalytischen Ausbildung: eine empirische Studie zu Hierarchie, Macht und Abhängigkeit. Gießen 2006, ISBN 3-89806-418-2.
  • Frauke Koher: Gewalt, Aggression und Weiblichkeit. Eine psychoanalytische Auseinandersetzung unter Einbeziehung biographischer Interviews mit gewalttätigen Mädchen. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-2703-4.
  • Volker Caysa, Rolf Haubl: Hass und Gewaltbereitschaft. Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-45172-4.

Linguistische Ansätze

Kommunikationswissenschaftliche Ansätze

  • Julia Döring: Gewalt und Kommunikation. Essener Studien zur Semiotik und Kommunikationsforschung. Band 29. Shaker, Aachen 2009, ISBN 978-3-8322-8661-3.

Friedensforschung

Weblinks

Commons: Gewalt (violence) – Sammlung von Bildern und Mediendateien
Wikiquote: Gewalt – Zitate
Wiktionary: Gewalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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