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JWH-122
Strukturformel | |||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||
Name | JWH-122 | ||||||||||||
Andere Namen |
(4-Methyl-1-naphthyl)(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon (IUPAC) |
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Summenformel | C25H25NO | ||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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Arzneistoffangaben | |||||||||||||
Wirkstoffklasse | |||||||||||||
Wirkmechanismus | |||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||
Molare Masse | 355,472 g·mol−1 | ||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
JWH-122 ist ein synthetisches Cannabinoidmimetikum, das von John W. Huffman entwickelt wurde. Es ist ein methyliertes Analogon von JWH-018. Die Verbindung wurde als Wirkstoff in diversen Spice-artigen "Räuchermischungen" nachgewiesen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtslage
Deutschland
Mit Beschluss vom 6. Juli 2012 ist JWH-122 in Anlage II des BtMG aufgenommen worden.
Österreich
JWH-122 unterliegt nicht dem österreichischen Suchtmittelgesetz. Jedoch wurde der Verkauf von „Räuchermischungen“ mit synthetischen Cannabinoiden seit 18. Dezember 2008 gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes unterbunden. Weiters unterliegt die Substanz seit dem 1. Februar 2012 dem „Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen“ (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG), sofern sie zum menschlichen Konsum bestimmt ist.