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Konfiskation
Konfiskation (lateinisch confiscatio) oder Konfiszierung bezeichnet die entschädigungslose Entziehung von Eigentum zugunsten des Staates (Fiskus).
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland ist die entschädigungslose Enteignung nach der sog. Junktimklausel verfassungsrechtlich unzulässig (Art. 14 Abs. 3 GG). Eine Ausnahme ist die Einziehung von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde oder die durch eine strafbare Handlung erworben wurden (§ 73 StGB).
Bei der Beschlagnahme wird dagegen nur der Besitz entzogen (§ 94 StPO). Nach anderen Vorschriften kann dies etwa auch im Zollrecht mit Schmuggelware oder bei Verstößen gegen den Artenschutz geschehen.
Völkerrecht
Die Zerstörung und Wegnahme von Eigentum als Methode der Kriegführung ist im humanitären Völkerrecht geregelt.
Ausnahmen für das Recht, privates Eigentum zu erbeuten, gelten nach dem Prisenrecht bei einem Seekrieg.
Literatur
- Tullio Spagnuolo Vigorita: Konfiskation. In: Reallexikon für Antike und Christentum. Band 21, Hiersemann, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7772-0620-2, Sp. 355–416.
- Rodolfo De Nova: Völkerrechtliche Betrachtungen über Konfiskation und Enteignung. Die Friedens-Warte 1953, S. 116–141.