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Notarzt
Ein Notarzt ist ein Arzt mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation, der bei akuten, lebensgefährdenden Erkrankungen oder Verletzungen eines Patienten mit Transportmitteln des Rettungsdienstes (Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) in kürzestmöglicher Zeit zu diesem gelangt und ihn präklinisch (außerhalb des Krankenhauses) behandelt. Ihm stehen eine Reihe von Medikamenten und Gerätschaften zur Verfügung, um vor Ort tätig werden zu können. Dabei arbeitet der Notarzt im Team mit Notfallsanitätern, Rettungsassistenten oder Rettungssanitätern.
In Österreich (besonders in Tirol und Kärnten) gibt es im niedergelassenen Bereich die Organisationsform der Notarzteinsatzgruppe, in der mehrere niedergelassene Ärzte die notärztliche Versorgung in einem Gebiet gemeinsam sicherstellen. Diese Ärzte sind selbständig tätige Fachärzte oder Allgemeinmediziner mit Notarztqualifikation und entsprechender Ausrüstung. Sie sind nicht Teil des Rettungsdienstes und können im Anlassfall sowohl direkt als auch über die Leitstellen angefordert werden.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsdefinition
Wer als Notarzt tätig ist, muss neben der ärztlichen Approbation über eine zusätzliche Qualifikation verfügen. In Deutschland handelt es sich dabei um die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnungen sind in den Weiterbildungsordnungen der Länder reguliert und variieren teilweise (siehe Abschnitt #Ausbildung).
Von präklinischen Notarztdienst ist der (kassen)ärztliche Notdienst (allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst in Tirol, Ärztefunkdienst oder Ärztenotdienst im übrigen Österreich, in der Schweiz auch Notfallarzt) abzugrenzen, der nicht Teil des Rettungsdienstes ist, sondern die allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb üblicher Ordinationszeiten sicherstellt. Ärzte des Notdienstes müssen weder eine Notarztausbildung aufweisen noch eine dementsprechende Ausrüstung mitführen.
Ärzte, die in der Notaufnahme eines Krankenhauses arbeiten, müssen keine Notärzte sein. Insbesondere für leitende Ärzte von Notaufnahmen ist jedoch der Erwerb der Zusatzbezeichnung Klinische Akut- und Notfallmedizin möglich. Auch bei diesem handelt es sich aber nicht um den unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) geforderten Facharzt für Notfallmedizin. Diese Facharztweiterbildung, für die es inzwischen auch ein europäisches Curriculum gibt, soll zur Arbeit in einer interdisziplinären Notaufnahme befähigen. Ob – und wenn ja, wann – ein solcher Facharzt in Deutschland eingeführt wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Statistik für Deutschland
In Deutschland wurden 2012/2013 im Jahr 12 Mio. Rettungseinsätze durchgeführt: 147 Einsätze je 1000 Einwohner pro Jahr. Die Hälfte ist ein Notfall, die Hälfte ein Krankentransport. Bei 2/5 der Notfälle wird ein Notarzt hinzugezogen. 8 Mio. Einsatzfahrten pro Jahr werden mit Sonderrechten durchgeführt, diese benötigen im Mittel 2,5 Minuten Dispositions- und Alarmierungszeit, das am Einsatzort zuerst eintreffende Hilfsmittel benötigt im Mittel 8,4 Minuten, 95 % aller Notfälle werden innerhalb von 16,9 Minuten erreicht.
Der Notarzt mit Sonderrechten braucht ab Ende des Anrufs bis zum Eintreffen am Einsatzort in 25 % der Fälle unter 8 Minuten, in 50 % der Fälle unter 11 Minuten, im Mittel 13 Minuten, in 75 % der Fälle unter 16 Minuten, in 95 % der Fälle unter 29 Minuten.
Im Mittel verweilt der Notarzt 22,3 Minuten am Einsatzort. Im Mittel folgen 13,3 Minuten Transportzeit und 18,3 Minuten Verweilzeit am Transportziel. Insgesamt dauert der Notarzteinsatz im Mittel 55,7 Minuten.
Aufgaben
Aufgaben des Notarztes – in Zusammenarbeit mit weiterem Rettungsfachpersonal – sind:
- die Durchführung akut lebensrettender medizinischer Maßnahmen
- die Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten
- die Linderung von Schmerzen
- die Begleitung und Überwachung des schwerverletzten oder schwerkranken Patienten beim Transport in ein geeignetes Krankenhaus
- gegebenenfalls der Abbruch der Hilfsmaßnahmen und/oder die Feststellung des Todes
- Ausstellen einer Todesbescheinigung (vorläufige oder gegebenenfalls auch endgültige, je nach landesgesetzlicher Regelung)
Der Notarzt wird von speziell ausgebildetem Rettungsdienstpersonal (Notfallsanitäter/Rettungsassistenten in Deutschland, Notfallsanitäter in Österreich) begleitet und ist diesem Personal gegenüber in medizinischer Hinsicht weisungsbefugt. Notärzte werden jedoch nur bei einem Teil der Notfalleinsätze tätig; in Deutschland bildet der Notarztindikationskatalog die Grundlage der Notarztdisposition (siehe unten). Durch Weiterentwicklungen wie die Einführung des Notfallsanitätergesetzes, die Implementierung von Telemedizin sowie eine deutlich erweiterte Ausstattung der Rettungswagen (RTW) wird dem Rettungsdienst zunehmend eine gestufte Notfallbehandlung ermöglicht, in der auch Notfallsanitäter als das am höchsten qualifizierte nichtärztliche Rettungsdienstpersonal eigenverantwortlich, d. h. ohne anwesenden Notarzt, auch invasive Maßnahmen am Einsatzort vornehmen dürfen.
Angst vor Einsätzen
Bei einer Umfrage unter Ärzten mit Notarztschein (um das Jahr 2000) äußerten diese als ihre größten Ängste vor Einsätzen zu
- 8 % mit Patienten mit Beatmungsproblemen,
- 16 % Massenunfall mit Verletzten, andere ähnlich häufig zu mehrfach Verletzten oder abgetrennten Gliedmaßen, aber
- 84 % bei Kindern.
Kritiker bemerken dazu, dass viele Notärzte noch nicht ausreichend für Kindernotfälle ausgebildet sind.
Einsatzindikationen
Bei Vorliegen bestimmter Meldebilder entsendet die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt. Je nach örtlichen und regionalen Begebenheiten und den Rettungsdienstgesetzen der Länder werden hierfür unterschiedliche Indikationskataloge verwendet. Die Bundesärztekammer hat zuletzt 2013 einen Indikationskatalog für den Notarzteinsatz erstellt, der die folgenden Punkte umfasst:
Funktionen | Zustand | Beispiel |
---|---|---|
Bewusstsein | reagiert nicht oder nicht adäquat auf Ansprechen und Rütteln | Schädel-Hirn-Trauma (SHT), Schlaganfall, Vergiftungen, Krampfanfall, Koma |
Atmung | keine normale Atmung, ausgeprägte oder zunehmende Atemnot, Atemstillstand | Asthmaanfall, Lungenödem, Aspiration |
Herz/Kreislauf | akuter Brustschmerz, ausgeprägte oder zunehmende Kreislaufinsuffizienz, Kreislaufstillstand | Herzinfarkt, Angina Pectoris, Akutes Koronarsyndrom (ACS), Herzrhythmusstörungen, Hypertone Krise, Schock |
Sonstige Schädigungen mit Wirkung auf die Vitalfunktionen | schwere Verletzung, schwere Blutung, starke akute Schmerzen, akute Lähmungen | Thorax-/Bauchtrauma, SHT, größere Amputationen, Ösophagusvarizenblutung, Verbrennungen, Frakturen mit deutlicher Fehlstellung, Pfählungsverletzungen, Vergiftungen, Schlaganfall |
Schmerz | akute starke und/oder zunehmende Schmerzen | Trauma, Herzinfarkt, Kolik |
Notfallbezogene Indikation
- Schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Verletzte
- Sonstiger Unfall mit Schwerverletzten
- Unfall mit Kindern
- Brände/Rauchgasentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Explosionsunfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Thermische oder chemische Unfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Strom- oder Blitzunfälle
- Ertrinkungs- oder Tauchunfälle oder Eiseinbruch
- Einklemmung oder Verschüttung
- Drohender Suizid
- Sturz aus Höhe (≥ 3 m)
- Schuss-/Stich-/Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- Geiselnahme, Amoklage oder sonstige Verbrechen mit unmittelbarer Gefahr für Menschenleben
- Unmittelbar einsetzende oder stattgefundene Geburt
- Vergiftungen mit vitaler Gefährdung
Grundsätzlich kann durch die anwesende Rettungsmannschaft jederzeit ein Notarzt nachgefordert werden, wenn sie dies für gerechtfertigt ansieht. Dies kann beispielsweise bei einer Zustandsverschlechterung des Patienten bzw. einer kritischeren Sachlage als zunächst angenommen der Fall sein oder wenn zur Behandlung Maßnahmen notwendig sind, die vom Rettungsfachpersonal nicht beherrscht werden.
Entwicklung
In der Notfallmedizin wuchs die Erkenntnis, dass bereits vor Ort wichtige medizinische Maßnahmen geleistet werden müssen, um den Patienten für den Transport ins Krankenhaus zu stabilisieren und eine optimale nachfolgende Behandlung zu ermöglichen. Im Juni 1957 wurde in Köln erstmals ein Notarztwagen in Dienst gestellt. Zuvor war im gleichen Jahr durch die Universität Heidelberg erstmals ein fahrbarer Operationssaal mit ärztlichem Personal in Dienst gestellt worden. Das erste Notarzteinsatzfahrzeug in Deutschland war seit 7. April 1964 in Heidelberg im Einsatz. Es diente als Vorbild für die bundesweite Erstversorgung. Bis dahin war es üblich, den Patienten einfach aufzunehmen und so schnell wie möglich, aber weitgehend unversorgt, in ein Krankenhaus zu transportieren. Wegweisend beim Zusammenwirken von medizinischer und technischer Hilfe war 1966 der von F. Holle, Rainer Fritz Lick und Heinrich Schläfer mit Unterstützung von Karl Seegerer (Oberbranddirektor in München) und später auch Ernst Kern (ab September 1969 Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik und Poliklinik in Würzburg) ins Leben gerufene erste „Münchner Notarztdienst“.
In vielen Ländern wurden dafür nicht-ärztliche Helfer mit einer erweiterten Ausbildung qualifiziert, zum Beispiel im Paramedic-System der USA oder Großbritanniens. In Deutschland, Österreich und einigen anderen europäischen Staaten (u. a. Frankreich) wurde dagegen der Ansatz gewählt, Ärzte direkt vor Ort einzusetzen. Diese Entwicklung war zum Teil von weiteren Versuchen begleitet, beispielsweise dem Einsatz eines kompletten Operations-Teams (mit Bus und Anhänger für Notstromaggregat) in Heidelberg.
Studien zu diesem Thema sind selten. Dabei verlängert der Einsatz eines Notarztes oftmals die Transportzeit. Entweder wartet die Rettungsdienst-Besatzung auf das Eintreffen des Notarztes, oder es werden Untersuchungen durch den Notarzt vorgenommen, die in der Zielklinik sowieso wiederholt werden müssen. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Schweiz. Während zum Beispiel der Kanton Glarus bodengebunden ein reines Paramedic System betreibt, betreiben die Nachbar Kantone Kanton Zürich und Kanton St. Gallen Notarztsysteme über die Organisationen Regio 144 und die Rettung St. Gallen. Dabei muss man berücksichtigen, dass der Kanton Glarus über einen Notarzt-Dienst in Form des Rega-Rettungshubschrauber-Stützpunktes Mollis verfügt. Man kann aber feststellen, dass in der Schweiz die meisten Notfälle ohne einen Notarzt abgewickelt werden. Nur bei jedem zehnten Rettungseinsatz wird in der Schweiz ein Notarzt aufgeboten, in Deutschland bei 40 % der Einsätze. So liegt zum Beispiel Schmerztherapie in der Kompetenz des Rettungssanitäters. Ein Aufbieten eines Notarztes wird als nicht notwendig empfunden. Medikamente dürfen vom Rettungssanitäter eigenverantwortlich verabreicht werden, und nicht im Rahmen einer Notkompetenz.
Deutschland verfügt über ein abgestuftes Rettungsdienst-Konzept, das mit qualifizierten nicht-ärztlichen Einsatzkräften (Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter) und Notärzten je nach Art des Notfalls auf die Erfordernisse reagieren kann (siehe bereits oben unter „Aufgaben“). In der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e. V. (BAND) waren 2007 etwa 8.000 Notärzte organisiert. Der Rettungsdienst in Österreich funktioniert ähnlich dem deutschen System.
In der DDR wurde der Notarztdienst auch als Schnelle Medizinische Hilfe (SMH), abgeleitet vom russischen skoraja medizinskaja pomoschtsch, bezeichnet.
Ausbildung
Deutschland
Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin setzt in Deutschland nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eine zweijährige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich bei einem zur Weiterbildung befugten Arzt voraus, davon sechs Monate in der Intensivmedizin, Anästhesiologie oder interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme, zusätzlich die Teilnahme an 80 Stunden Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung und anschließend 50 Notarzteinsätze auf einem Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, wovon bis zu 25 im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen können. Die Inhalte dieser Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Österreich
In Österreich muss der Turnus bzw. die Facharztweiterbildung beendet sein (also das jus practicandi und damit die Erlaubnis zur selbstständigen Berufsausübung erreicht sein) und eine spezielle Notarztausbildung absolviert werden.
Schweiz
Zur Anerkennung der notärztlichen Fähigkeiten existiert in der Schweiz der „Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin / Notarzt (SGNOR)“, welcher von der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin vergeben wird. Zur Erlangung dieser Zusatzanerkennung ist eine dreijährige klinische, spitalgebundene Tätigkeit notwendig, davon mindestens ein Jahr Weiterbildung in Allgemeiner Innerer Medizin, Intensivmedizin, Kinder- und Jugendmedizin oder in einem chirurgisch-operativen Fachgebiet sowie ein Jahr in Anästhesiologie. Außerdem müssen sie jeweils mindestens 60 Arbeitstage hauptamtlich in der Intensivmedizin und Notfallmedizin tätig sein, einen von der SGNOR anerkannten Notarztkurs, ACLS- und PALS-Kurs bestehen sowie mindestens 50 Notarzt-Einsätze, davon fünf in Begleitung, bei Patienten mit NACA-Index ≥ 4 absolvieren. Der Fähigkeitsausweis verliert seine Gültigkeit nach fünf (mit Fortbildungsnachweis sechs) Jahren zum Jahresende, allerdings ist eine (Re)Zertifizierung nicht zwingend notwendig. So hat laut einer Umfrage von 2021 in der Deutschschweiz etwa jeder fünfte Notarzt eine andere Ausbildung, in der Romandie sogar fast jeder zweite.
Sonderformen
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist medizinisch-organisatorisch für die Belange des Rettungsdienstes in seinem Bereich zuständig, z. B. für die Festlegung der medizinischen Ausrüstung (Medikamente usw.), für die Aus-/Weiter-/Fortbildung des Personals und für die Überwachung der einzuhaltenden Standards. Der ÄLRD ist meist selbst aktiv als Notarzt tätig.
Leitender Notarzt
Der Leitende Notarzt (LNA) wird als medizinischer Einsatzleiter/Fachberater nach Gesetzeslage (je nach Bundesland) bei Großeinsätzen und Katastrophen eingesetzt. Er ist dann den medizinisch tätigen Kräften und anderen Ärzten weisungsbefugt und muss den Einsatz vor Ort aus medizinischer Sicht organisieren. In Ausnahmefällen kann der Leitende Notarzt auch in prekären medizinischen Situationen alarmiert werden, ohne dass eine Großschadenslage vorliegt. In der Regel beteiligt sich der Leitende Notarzt jedoch nicht an der unmittelbaren Patientenversorgung. In vielen Bundesländern wird er gemeinsam mit dem organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) eingesetzt, der den Einsatz aus taktischer Sicht organisiert.
Verlegungsarzt
Der Verlegungsarzt ist in Bayern ein auf einem Verlegungsarzteinsatzfahrzeug nach Art. 43 Abs. 5 BayRDG eingesetzter Arzt bei arztbegleiteten Patiententransporten mit Rettungswagen. Voraussetzung ist der Fachkundenachweis Rettungsdienst, bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Durch die Bayerische Landesärztekammer können zusätzliche Qualifikationen gefordert werden. Von diesem Recht hat sie aber bisher keinen Gebrauch gemacht.
Kindernotarzt
In einigen Großstädten gibt es speziell qualifizierte Notfallteams für Kinderrettungseinsätze. In München halten die vier auf Kinderheilkunde spezialisierten Kliniken reihum einen Kinderarzt mit Zusatzqualifikation Notarzt in Bereitschaft. Das Kindernotarzteinsatzfahrzeug steht jeweils vor der diensthabenden Klinik.
Daneben gibt es noch Baby-Notarztwagen und Neugeborenen-Notärzte, die beim Transport von Neugeborenen eingesetzt werden. Die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin bietet dazu eine Weiterbildung für Ärzte an.
Telenotarzt
Erstmals in Aachen wurde diese besondere Form des Notarztes eingesetzt, der lediglich telemetrisch die Daten des Patienten empfängt und mit den weiteren Einsatzkräften vor Ort telefonisch in Kontakt steht und Anweisungen geben kann. In zahlreichen Rettungsdienstgesetzen der Länder ist mittlerweile ein Auftrag an die Träger des Rettungsdienstes enthalten, eine Telenotarztversorgung aufzubauen (so etwa paradigmatisch § 4 Abs. 3 des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes: „Ergänzend zur Vorhaltung der erforderlichen Notarztsysteme ist eine telemedizinische Begleitung der Notfallrettung sicherzustellen (Telenotarzt/Telenotärztin). Der Telenotarzt oder die Telenotärztin muss neben den Anforderungen nach Absatz 2 über eine mehrjährige Erfahrung im operativen Notarzt-Dienst verfügen.“)
Literatur
- U. von Hintzenstern (Hrsg.): Notarzt-Leitfaden. Diagnostik, Therapie, Organisation, Abrechnung. Jungjohann bei G. Fischer, Lübeck 1996, ISBN 3-8243-1264-6.
Weblinks
- Indikationskatalog für den Notarzteinsatz. Bundesärztekammer