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Pulegon
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Pulegon | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C10H16O | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelbliche Flüssigkeit mit intensivem Geruch |
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Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 152,23 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig |
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Dichte |
0,94 g·cm−3 |
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Siedepunkt |
224 °C |
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Löslichkeit |
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Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Pulegon ist ein monocyclisches Monoterpenketon mit einem angenehmen, an Pfefferminze und Campher erinnernden Geruch. Die spezifische Drehung beträgt [α]D +22,5°.
Inhaltsverzeichnis
Vorkommen
Pulegon kommt in allen Pflanzenteilen der Polei-Minze (Mentha pulegium) und unter anderem auch in Hedeoma pulegioides vor.
Analytik
Pulegon kann nach adäquater Probenvorbereitung durch Kopplung der Gaschromatographie mit der Massenspektrometrie qualitativ und quantitativ bestimmt werden.
Wirkung
Pulegon ist gesundheitsschädlich. Es reizt den Verdauungstrakt, aber auch die intakte Haut und die Schleimhäute. Pulegon kann zu Krämpfen, Azidose und Koliken führen.
Verwendung
Pulegon dient als Grund- oder Ausgangsstoff für die Herstellung von Parfumölen für Seifen- und Waschmittel, als Bestandteil von Insektenrepellentien und zur Synthese von Menthol. Die Zugabe von Pulegon zu Lebensmitteln als Reinstoff ist gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 in der EU verboten. Zudem sind die Gehalte bei der Zugabe von natürlichen Aromen für bestimmte Lebensmittel eingeschränkt: alkoholische Getränke mit Minze oder Pfefferminze dürfen höchstens 100 mg/kg, nichtalkoholische Getränke maximal 20 mg/kg enthalten, bei Kaugummis liegt der Grenzwert bei 350 mg/kg, bei Süßwaren bei 250 mg/kg und bei sehr kleinen Süßwaren zur Erfrischung des Atems bei 2000 mg/kg.