Продолжая использовать сайт, вы даете свое согласие на работу с этими файлами.
Zivilschutzsignale
Zivilschutzsignale sind Signale, die möglichst schnell eine große Anzahl an Personen auf akute Gefahren aufmerksam machen sollen. Es kann sich im weiteren Sinne um Warnungen, Alarme oder Entwarnungen bei Gefährdung handeln. Mit einem Zivilschutz-Probealarm wird die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Alarmierungssystems getestet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufgabe
-
2 Staaten
- 2.1 Belgien
- 2.2 Dänemark
- 2.3 Deutschland
- 2.4 Italien
- 2.5 Luxemburg
- 2.6 Niederlande
- 2.7 Österreich
- 2.8 Schweiz und Liechtenstein
- 2.9 Tschechien
- 2.10 Vereinigte Staaten
- 3 Europäische Angleichung
- 4 Literatur
- 5 Weblinks
- 6 Einzelnachweise
Aufgabe
Um die Bevölkerung schnell zu warnen und somit Schaden für Leib und Leben abzuwenden, sind Zivilschutzsignale ein Teil der erweiterten öffentlichen Daseinsvorsorge. Warnmöglichkeiten sind sowohl für zivile Großschadensfälle (Naturkatastrophen wie Unwetter, Hochwasser, Störfälle wie Chemie- oder Reaktorunfälle, ABC-Alarm) als auch für militärische Fälle (Angriff auf einen Staat) wichtig.
Staaten
Belgien
Belgien verfügte über 550 elektronische Sirenen. Diese befanden sich in der Nähe von Industriebetrieben und kerntechnischen Anlagen. Am 4. Oktober 2018 wurden die Sirenen mit Ausnahme jener in der Nähe kerntechnischer Anlagen abgebaut.
Alle Sirenen werden zweimal täglich getestet, indem sie einen für den Menschen unhörbaren Ton abgeben. Auf diese Weise können die verschiedenen Elemente der Sirenen geprüft werden.
Die Regierung empfiehlt die Nutzung von BE-Alert, ein Alarmsystem das Informationen über E-Mail, SMS und Telefon verbreitet.
Dänemark
Das Sirenennetz in Dänemark besteht aus 1078 Sirenen, die ungefähr 80 % der Bevölkerung warnen können. Sie werden jede Nacht stumm getestet. Ein Test mit Signal findet jeden ersten Mittwoch im Mai um 12:00 Uhr statt.
Deutschland
In Deutschland werden verschiedene Möglichkeiten genutzt, um Zivilschutzsignale (insbesondere Katastrophenwarnungen) zu verbreiten.
Die Zuständigkeit der Warnung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland ist in §6 im Dritten Abschnitt des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes geregelt. Hiernach warnen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Länder im Auftrage des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen. Soweit die hierfür erforderlichen Warnmittel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium. Die Zuständigkeiten sind also gem.Art. 73 Nr. 1 Grundgesetz (GG) der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über „die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“ und dem friedensmäßigen Katastrophenschutz gemäß der Art. 30, Art. 70 Abs. 1 GG der Länder aufgeteilt.
Hierbei werden verschiedene Möglichkeiten genutzt, die Warnungen zu verbreiten. Dabei unterscheiden sich die Möglichkeiten für großflächige Katastrophenwarnungen im deutschen Bundesgebiet durch ihre Geschwindigkeit, dem erreichbaren Bevölkerungsumfang, der Ausfallsicherung und den fixen und variablen Kosten. Besondere Aufmerksamkeit liegt allerdings auf dem „Weckeffekt“, also der Möglichkeit, die Bevölkerung auf bestimmte Medien und deren Mitteilungen aufmerksam zu machen. Eine automatisierte und personenunabhängige Aktivierung im Katastrophenfall wird seit dem Aufbau des Zivilschutzes in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg favorisiert. Wird eine Warnmeldung über ein bestimmtes Warnmittel wie Fernsehen, Radio oder Smartphone von einer Person im Gefahrenumfeld nicht wahrgenommen oder fällt ein Warnmittel aus, wird gleichzeitig über eine Vielzahl weiterer Warnmittel wie Stadtinformationstafeln, Warn-Apps, Lautsprecherwagen und Internetseiten gewarnt. Je mehr Warnmittel in den Warnmittelmix einbezogen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Warnmeldung die Menschen in Deutschland erreicht.
Darüber hinaus ermöglicht es der Warnmittelmix, Warnmeldungen auf verschiedene Arten zu kommunizieren. Zusammen eingesetzt, ergänzen sich die einzelnen Warnmittel. So kann eine Sirene eine Warnung zwar lautstark verbreiten – damit wird ein hoher "Weckeffekt" erreicht –, jedoch sind nur einzelne Signalfolgen möglich. Der Informationsgehalt einer Meldung in einer Warn-App oder im Radio ist dagegen deutlich höher. Gerade die wichtigen ersten Handlungsempfehlungen, wie sich Betroffene im ersten Moment vor einer Gefahr schützen können, werden auf diesen Wegen erst darstellbar. Und schließlich können Warnungen so auf akustischem, visuellem und haptischem (z. B. dem Vibrationsalarm eines Smartphones) Wege verbreitet werden. Deswegen setzt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf einen breiten Mix an analogen und digitalen Mitteln, um die Menschen in Deutschland vor Gefahren zu warnen.
Aktuell genutzte Alarmierungsmöglichkeiten
Sirenen
- Ein flächendeckendes, zentral gesteuertes Sirenennetz ist in Deutschland nicht mehr vorhanden. In Westdeutschland wurde das Sirenennetz in den 1950ern aufgebaut, jedoch stellte der Bund in den 1990er Jahren die Finanzierung ein und gab die Sirenen in kommunale Verantwortung. Vielerorts wurden daraufhin die Sirenen abgebaut. Eine zentrale fernauslösende Stelle für die verbliebenen Zivilschutzsirenen gibt es in Deutschland nicht.
- Dieses Sirenennetz bot eine einfache Möglichkeit, die Bevölkerung zu warnen. Eine Alarmierung über Sirenensignale erreicht im gleichen Zeitraum in der Regel mehr Personen als eine Warnung über Rundfunk, Fernsehen oder online-Medien. Dabei ist besonders nachts der „Weckeffekt“ entscheidend, um auch Personen zu erreichen, die gerade keine Medien nutzen. Außerdem lassen sich Sirenenalarmierungen örtlich eingrenzen, da je nach verbauter Technik auch einzelne Sirenen ausgelöst werden können. Mögliche Ausfälle des Stromnetzes, an das die Sirenen angeschlossen sind, können mit Notstromversorgung über Akkumulatoren aufgefangen werden.
Radio und Fernsehen
- Bereits angeschlossen an das deutsche Modulare Warnsystem (kurz MoWaS, ehemals SatWaS) sind eine Vielzahl der TV- und Radiosender (auch in Verbindung mit RDS und DAB) und einige Internetanbieter, die entsprechend aktuelle Warnungen verbreiten können. Der Weckeffekt fehlt allerdings. Bei Stromausfällen nimmt der erreichbare Personenkreis außerdem rapide ab, da netzunabhängige Empfangsgeräte für den Rundfunk (bspw. Batterieradios, Autoradios, Mobiltelefone mit Radioempfang) nicht in allen und für den TV-Empfang in so gut wie keinen Haushalten vorhanden sind. Auch die Arbeit von TV- und Radiostationen kann in Katastrophenfällen eingeschränkt sein. Zwar verfügen viele große Stationen wie auch große Sendeanlagen über Notstromanlagen, gerade lokale Sender jedoch nicht immer. So war z. B. während des Hochwassers 2021 das WDR-Studio im stark betroffenen Wuppertal wegen Stromausfalls nicht sendefähig.
Lautsprecherwagen
- In einigen Städten wurden Lautsprecherwagen angeschafft, mit denen die Bevölkerung im Ernstfall gewarnt und informiert werden kann. Diese kamen etwa in Bayern im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Deutschland zum Einsatz. Eine flächendeckende Ausstattung gibt es jedoch nicht. Im Ernstfall wird zusätzliches Personal der Behörden für die Alarmierungsfahrten gebunden. Je nach Größe des abzudeckenden Gebietes und der Anzahl der Fahrzeuge kann die Warnung außerdem einen nicht zu verachtenden Zeitraum in Anspruch nehmen.
Massen-Kurznachrichten (Cell Broadcast)
- Siehe auch: EU-Alert
- Eine Alarmierung mittels SMS war in Deutschland wegen mangelnder Kapazitäten lange Zeit nicht möglich. In Tests dauerte es bis zu 24 Stunden, 50.000 Einwohner einer Stadt per SMS zu warnen. Eine Lösung bietet der Cell-Broadcast-Dienst, mit dem Kurznachrichten automatisch an alle Empfangsgeräte in einer Funkzelle versendet werden können. Die Technik benötigt keine App und funktioniert auch bei Geräten, die keine Smartphones sind, sogenannten Feature-Phones. Auch Personengruppen wie Touristen, die sich nicht dauerhaft in einem Gebiet aufhalten, werden erreicht.
- Im Nachgang der Flutkatastrophe in Westdeutschland wurde 2021 die Einführung von Cell Broadcast durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das System soll ab Ende 2022 zur Bevölkerungswarnung in Deutschland zur Verfügung stehen. Entsprechend der neuen Mobilfunk-Warn-Verordnung muss jeder Mobilfunknetzbetreiber mindestens zwei redundante und mit USV ausgestattete Cell Broadcast Center zur Entgegennahme der Warnungen von den Behörden betreiben. Cell Broadcast ist auf funktionierende Mobilfunkantennen angewiesen. Zu deren Notstromkapazität macht die Verordnung keine direkte Vorgabe. Nach Angaben des Betreibers Telefónica Deutschland (O2) sind die Mobilfunkanlagen mit Akkumulatoren zumindest gegen kurzzeitige Stromausfälle abgesichert, wichtige Knotenpunkte auch durch Notstromaggregate.
Warn-Apps
- Mehrere deutsche Behörden betreiben unterschiedliche Warn-Apps zur Warnung vor verschiedenen Schadensfällen:
- Als erste bundesweite Warn-App ist seit 2012 ist die Smartphone-App KATWARN erhältlich, welche vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme und den öffentlichen Versicherern entwickelt worden ist. KATWARN bezieht seine Informationen sowohl von den Katastrophenschutzstäben der angeschlossenen Städte, Landkreise und Stadtstaaten als auch vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Darüber hinaus verbreitet KATWARN die Warnungen des modularen Warnsystems des Bundes und wird auch in Österreich eingesetzt. Mit sogenannten Themen-Abonnements besteht die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu ausgewählten Anlässen (bspw. Produktrückrufe, Großveranstaltungen) zu erhalten.
- 2015 erschien mit BIWAPP (kurz für „Bürger Info- und Warn-App“) eine regionale Warn- und Informations-App, über die angeschlossene Katastrophenschutzbehörden, Kommunen und kreisfreie Städte sowie deren Leitstellen direkt Meldungen und Katastrophenwarnungen versenden und das mit dem Deutschen Wetterdienst und dem modularen Warnsystems des Bundes kooperiert. Über BIWAPP werden auch Informationen über häufiger auftretende Besonderheiten (bspw. Großfeuer, Straßensperrungen oder Schulausfall) verbreitet.
- Seit Juni 2015 bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Warn-App mit dem Namen NINA (kurz für „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“) an, welches Warnungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes sowohl vom sogenannten Modularen Warnsystem (MoWaS), aus den Warnsystemen BIWAPP und KATWARN als auch vom Deutschen Wetterdienst sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bezieht. Zudem werden konkrete Handlungsempfehlungen bei Eintreten einer Gefahr und Ratschläge zur Vorbereitung auf Gefahrenlagen gegeben.
- Sowohl KATWARN als auch BIWAPP und NINA zeigen dem Nutzer standortbezogene Warnmeldungen an. Dieser kann hierbei verschiedene feste Standorte, für die er Warnungen empfangen möchte, angeben oder seinen aktuellen Standort mitteilen. Neben standort- sind auch anlassbezogene Warnungen und Kombinationen beider möglich.
- KATWARN geriet im Jahr 2016 in die Kritik, als die App während des Anschlags in München 2016 wegen Überlastung nicht richtig funktionierte. Daraufhin kündigten die Entwickler an, die Serverkapazitäten verdoppeln zu wollen.
- Beim bundesweiten Warntag im September 2020 erreichte der Probealarm über die Warn-Apps KATWARN und NINA die meisten Nutzer erst mit über 30-minütiger Verspätung, häufig ohne Push-Mitteilung. Das BBK räumte technische Pannen ein.
- Daneben gibt es weitere Warn-Apps speziell für Unwetter:
- Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes meldet Unwetter aller Art.
- Speziell für Hochwasser wurde 2015 die PegelAlarm-App eingeführt. Sie sammelt und vereinheitlicht Gewässerdaten wie Wasserstand und Abfluss aus Deutschland, aber auch Österreich, Schweiz, Südtirol, Slowakei, Großbritannien, Irland, Slowenien und seit 2019 auch USA. Die Warnung kann dabei vom Benutzer individuell auf einen festlegbaren Wasserstandsgrenzwert eingestellt werden. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, erfolgen Warnsignale. Die Entwicklung und der Betrieb werden durch das österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus unterstützt.
- Die Hochwasserzentralen der deutschen Bundesländer und die Niederlande stellen seit 2016 eine ähnliche App („Meine Pegel“; zuerst für Android, iOS und WindowsPhone, seit Ende des Windows Phone Supports nur noch für Android und iOS) zur Verfügung.
Historische und nicht angewendete Alarmierungsmöglichkeiten
Zeitzeichensender DCF77
- Im Jahr 2003 gab es einen kurzlebigen Versuch der damaligen Zentralstelle für Zivilschutz, im Bedarfsfall ein Warnsignal über den deutschen Zeitzeichensender DCF77 in Mainflingen bei Frankfurt/Main auszustrahlen. Vom 13. Oktober bis zum 10. Dezember 2003 wurden 39 Alarme innerhalb eines Tests mit 1.000 landesweit verteilten Empfängern gesendet. 2007 wurde das Deutsche Institut für Normierung beauftragt, gemeinsam mit der Industrie einen Normentwurf „Bevölkerungswarnung durch Funkalarm mittels DCF77“ zu erstellen. Das Projekt wurde nicht weiter verfolgt.
Festnetz-Telefonie
- Alarmierungen mit großer Reichweite und großem Informationsgehalt könnten mittels automatisierter Anrufe erreicht werden. Hierfür gibt es keine Infrastruktur in Deutschland. Für diesen Alarmierungsweg wäre die Installation von Alarmrechnern in den Vermittlungsstellen notwendig. Allerdings nimmt die Zahl der Festnetzanschlüsse ab.
- Außerdem bietet diese Möglichkeit keine integrierte Ausfallsicherheit bei Stromausfällen (mehr). Im Gegensatz zu den bis noch vor einigen Jahren üblichen analogen oder ISDN-Telefonen, bei denen die Stromversorgung über das vom übrigen Stromnetz unabhängige Telefonnetz zum (Not-)Betrieb ausreichte, funktionieren die meisten Festnetzanschlüsse heute ohne externe Stromversorgung nicht mehr. Dies betrifft Anschlüsse über IP-Telefonie genauso, wie die mittlerweile üblichen DECT-Schnurlostelefone, deren Basisstationen Netzspannung benötigen. Ebenso sind Teile der Kommunikationsinfrastruktur wie die DSLAMs auf Netzstrom angewiesen.
Geschichte
Zur Zeit des Zweiten Weltkriegs wurden Sirenen ausschließlich zum Geben von Fliegeralarm genutzt. Das Signal bestand zunächst aus einem zweiminütigen Heulton, der später auf eine Minute verkürzt und durch einen Voralarm ergänzt wurde.
Anfang der 1950er Jahre bemühte man sich, den Zivil- und Katastrophenschutz neu zu organisieren. Dazu gehörte auch der Aufbau von Warnämtern in der Bundesrepublik sowie der Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Alarmierungssystems, um vor Katastrophen zu warnen. Die Möglichkeit der flächendeckenden Warnung und Alarmierung erreichte man mit der Installation von Sirenen. Dazu zählten unter anderem das elektromechanische Sirenenmodell Einheitssirene 1957 (E57), aber auch sogenannte pneumatische Hochleistungssirenen, die in größeren Städten wie beispielsweise in Saarbrücken oder Kassel aufgestellt wurden.
Bis zum Ende des Kalten Krieges wurden (auf westdeutschem Gebiet) die Sirenen zweimal jährlich bei einem Probealarm getestet. Dieser fand jeweils an einem Mittwoch im März und September gegen 10 Uhr statt. Dabei wurde zuerst ein einminütiger Dauerton, danach Luftalarm oder ABC-Alarm und schließlich noch einmal ein Dauerton ausgelöst.
In der DDR wurden Sirenen jeden Mittwoch um 13 Uhr getestet sowie bei Feueralarm verwendet. Die Sirenensignale waren in allen Schulen, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen auf Schautafeln dargestellt. Die Standard-Motorsirene der DDR war das Modell VEM DS977.
Sirenenrückbau 1993
Nach der Wiedervereinigung bestanden zwei getrennte Sirenenwarnnetze in den alten und neuen Bundesländern, die ab 1993 aus Kostengründen stark ausgedünnt wurden. Von 80.000 Sirenen wurden letztlich 40.000 abgebaut und die Warnämter des Zivilschutz-Warndienstes aufgelöst. Begründet wurde der Abbau mit der veränderten Sicherheitslage durch das Ende des Kalten Krieges. Die Städte übernahmen teilweise die Sirenen vom Bund und mussten seitdem den Unterhalt der Sirenen selbst tragen. Mancherorts wurden Sirenen zum Gebrauch für die Feuerwehr-Alarmierung belassen. Seitdem gibt es kein flächendeckendes System zur Alarmierung der Bevölkerung mit Weckfunktion mehr.
Sirenen (Stand 2021)
Deutschland verfügt über kein flächendeckendes Sirenennetz. Städte und Kommunen betreiben uneinheitlich Sirenen; die Alarmierungswege sind regional unterschiedlich. Es gibt auf Bundes-, Länder- und Kreisebene keine zentrale Stelle, die Sirenen auslösen kann. Dazu schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
„Sirenensignale sind deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Dies kann in der Bevölkerung zu Verwirrung führen. Ein Sirenensignal kann somit von Kommune A zur Warnung genutzt werden, während Kommune B das gleiche Signal zur Entwarnung verwendet.“
Gemäß einer Abfrage des BBK konnten 2015 bundesweit ca. 15.000 Sirenen einen 1-minütigen Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben. Über ihre Ausfallsicherheit (Notstrombetrieb) gibt es keine Daten. Das Vorhandensein von Sirenen ist je nach Landkreis bzw. Gemeinde sehr unterschiedlich. In einigen Städten und Kreisen wurden die stationären Sirenennetze in den 1990er Jahren in kommunale Verwaltung überführt und bestehen bis heute, wenn auch teils ausgedünnt. Manchmal sind die Sirenen jedoch nur zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen und werden nicht mehr zur Warnung der Bevölkerung verwendet. Die verwendeten stationären Sirenentypen setzen sich aus elektromechanischen Motorsirenen, wenigen noch vorhandenen pneumatischen Hochleistungssirenen und elektronischen Lautsprechersirenen zusammen.
Zu den Städten, die noch oder wieder über ein intaktes Sirenennetz verfügen, gehören unter anderem Aachen, Augsburg, Bonn, Darmstadt, Dresden,Duisburg, Düsseldorf, Erlangen, Hagen, Hamm,Karlsruhe, Kassel,Köln, Krefeld, Mannheim,Mainz, Moers, Mönchengladbach,Norderstedt, Pforzheim, Solingen, Saarbrücken, Wiesbaden und Wuppertal. Die Hansestadt Hamburg verfügt über ein Sirenennetz speziell zur Warnung vor Sturmfluten. In den einzelnen Landkreisen ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Zum Beispiel gibt es im Kreis Steinfurt nach wie vor ein zusammenhängendes Sirenennetz sowie auch ein mobiles System, das jeweils einmal im Monat getestet wird. Im Saarland existieren in vielen Gemeinden Sirenen, die vor allem der Alarmierung der Feuerwehr dienen. In Bayern sind in einem Umkreis von 25 Kilometern um alle Kernkraftwerke in allen Orten Sirenenwarnanlagen installiert, um in einem ernsten Störfall die Bevölkerung zu alarmieren. Sie werden mindestens zweimal im Jahr getestet.
In anderen Kreisen und Städten wurden wiederum alle Sirenen abgebaut. Meist erfolgte der Rückbau oder die Stilllegung des jeweiligen Netzes schon in den 1990er Jahren. Es sind jedoch auch jüngere Beispiele bekannt; so erfolgte der Abbau des stationären Sirenennetzes in Braunschweig um das Jahr 2010. Teilweise werden Sirenen auch nach Defekten außer Betrieb genommen oder nach Umbauten an den Gebäudestandorten nicht ersetzt. Ausschlaggebend für den Verzicht auf Sirenen sind vor allem die laufenden Kosten für Betrieb und Wartung.
Inzwischen installieren viele Kommunen wie z. B. die Kreise Recklinghausen, Minden-Lübbecke und die Städte Dortmund,Münster und Osnabrück wieder ein Sirenensystem, um die Bürgerinnen und Bürger im Gefahrengebiet zuverlässig mit einer Warnung zu erreichen. Beim Neuaufbau oder dem Austausch von Sirenen werden in den meisten Fällen elektronische Sirenen installiert. Diese sind aufgrund der fehlenden mechanischen Teile wartungsärmer und können „still“ auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Außerdem kann bei ihnen bei Bedarf die Schallausbreitung in eine Richtung gelenkt werden. Ihre Leistung kann modular gewählt werden und sie können, sofern die entsprechende Übertragungstechnik verbaut ist, Sprachdurchsagen wiedergeben. Die in Deutschland installierten elektronischen Sirenen haben überwiegend Leistungen von 300 bis 3.600 Watt.
Funktionstests der Sirenen werden von den Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt, beispielsweise wird in Düsseldorf einmal jährlich getestet, in Dresden am zweiten Mittwoch eines jeden Quartals. Mechanische Sirenen müssen dabei grundsätzlich häufiger getestet werden als elektronische Sirenen, um Beeinträchtigungen wie Festrosten und dem Einnisten von Vögeln vorzubeugen. Aus diesem Grunde findet in einigen Kommunen bis heute jede Woche ein Sirenentest statt.
Bundesweiter Warntag
Am 10. September 2020 wurde auf Initiative des Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Christoph Unger, erstmals nach der Wiedervereinigung wieder eine bundesweite Probewarnung durchgeführt. Der Warntag wurde allerdings von einer technischen Panne überschattet. Die für 11:00 Uhr vorgesehene Probewarnmeldung wurde bei den ersten Nutzern erst rund eine halbe Stunde später über die offiziellen Warn-Apps wie z. B. NINA oder KATWARN ausgespielt – bei anderen Nutzern gar nicht. Zudem wurden keine Push-Benachrichtigungen versendet. Das BBK nannte als Grund für die verzögerten Probewarnungen eine teilweise Überlastung des Modularen Warnsystems (MoWaS). Diese beruhten insbesondere auf einer „nicht vorgesehene[n] zeitgleiche Auslösung einer Vielzahl von Warnmeldungen“ durch Landes- und Kommunalbehörden, die sich damit gegenseitig blockierten und so das Versagen des bundesweiten Warnsystems herbeiführten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lastete den Fehlschlag jedoch dem SPD-Mitglied Unger an und löste ihn als Behördenleiter durch den bisherigen CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Schuster ab. Die Personalentscheidung wurde sowohl von den oppositionellen Grünen als auch vom Koalitionspartner SPD als „planlos“ bzw. „Bauernopfer“ kritisiert.
Am 30. Juni 2021 verständigten sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf, den ursprünglich für September 2021 geplanten Warntag ausfallen zu lassen. Am 8. Dezember 2022 wurde der zweite Bundesweite Warntag durchgeführt. Dabei wurde außer den Sirenen, Radio und Fernsehen, Warn-Apps sowie digitalen Stadtanzeigetafeln auch erstmals Cell Broadcast als neues Warnmittel getestet. Das BBK schaltete bis zum 15. Dezember eine Online-Umfrage für Rückmeldungen zum Warntag, an der laut Aussage der Behörde bis zum 12. Dezember bereits rund 800.000 Mal teilgenommen wurde. Das BBK gab bekannt, dass der Bundesweite Warntag 2022 erfolgreich war, da das Zusammenspiel einzelner Systeme funktioniert hat und die Menschen in Deutschland auf das wichtige Thema Warnung aufmerksam gemacht wurde. Ebenso konnten technische Probleme der Vergangenheit behoben werden. Der nächste Bundesweite Warntag von Bund und Ländern findet am 14. September 2023 statt.
Genutzte Zivilschutzsignale
Bundeseinheitliche Sirenensignale gibt es seit dem Rückbau des alten Zivilschutznetzes offiziell nicht mehr. Die Festlegung von Sirenensignalen obliegt derzeit den Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer. Allerdings gleichen sich die Signale inzwischen weitestgehend.
In Deutschland wird nur ein Katastrophenwarn- und -alarmsignal verwendet. Bis etwa 1975 war dies ein zwei Minuten dauerndes Signal aus dreimal 12 Sekunden Dauerton mit 12 Sekunden Pause, gefolgt von 60 Sekunden Dauerton. Da der Anfang dieser Signalfolge dem der Freiwilligen Feuerwehren gleicht und Verwechslungen vermieden werden sollen, wird in Deutschland seither als Signal „Warnung der Bevölkerung“ ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton (vormals als Fliegeralarm bekannt) verwendet. Das Signal bedeutet im Allgemeinen „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten“. Über das Radiogerät werden dann auf bestimmten Sendern (meist dem öffentlich-rechtlichen Programm mit Verkehrsfunk oder auch regionalen Sendern) genauere Verhaltenshinweise für die Bürger ausgegeben. Des Weiteren wird zumeist empfohlen, dass geschlossene Räume aufzusuchen sind, Fenster und Türen geschlossen und Klimaanlagen abgeschaltet werden sollen.
Als zweites Sirenensignal ist mitunter noch ein einminütiger Dauerton zur Entwarnung eingerichtet, das nach Ende der Gefährdungslage gegeben wird. Des Weiteren wird mitunter ein dreimaliger auf- und abschwellender Heulton mit anschließender Pause als spezifischer ABC-Alarm (etwa bei einem Atomunfall) verwendet.
Die für ein Signal verwendeten Schallzeichen und deren Vorschriften regeln die Bundesländer in eigenständigen Verordnungen oder Gesetzen. Beispiele:
Bayern
- Information des Bayerischen Staatsministerium des Innern – Sirenen- und Lautsprecherwarnung
- Verordnung über öffentliche Schallzeichen, Vom 15. Juli 1998, (GVBl. S. 509) BayRS 2011-2-5-I
Hessen
- Feueralarm: 1 Minute Dauerton mit 2 kurzen Unterbrechungen
- Warnung: 1 Minute auf- und abschwellender Dauerton
- Entwarnung: 1 Minute konstanter Dauerton
Nordrhein-Westfalen
- Feueralarm: 1 Minute Dauerton mit 2 kurzen Unterbrechungen
- Warnung: 1 Minute auf- und abschwellender Dauerton
- Entwarnung: 1 Minute konstanter Dauerton
Sachsen
- Signalprobe: 1 Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15:00 Uhr)
- Feueralarm: 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
- Warnung vor einer Gefahr: 6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause (1 Minute Heulton)
- Entwarnung: 1 Dauerton von einer Minute
Thüringen
- Sirenenprobe: einmaliger Ton von 12 Sekunden Dauer
- Feueralarm: 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit je 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen
- Warnung der Bevölkerung vor einer Gefahr: 1 Minute Heulton (6 Töne von je 5 Sekunden Dauer mit je 5 Sekunden Pause zwischen den Tönen)
- Entwarnung: einminütiger Dauerton
Italien
In Venedig warnte bis 2007 ein einfaches Sirenensystem vor Hochwasser Acqua alta. Seit Dezember 2007 ist ein differenziertes Signalsystem im Betrieb. Hierbei ist je nach zu erwartender Wasserstandshöhe mehrfach ein Sirenenton von den insgesamt acht Sirenen im Stadtgebiet zu hören. Bei einer zu erwartende Höhe von 110 cm über dem Normalstand hört man einen einfachen Ton, bei 120 cm mit einem zusätzlich höheren, bei 130 cm mit zwei jeweils höheren und bei 140 cm mit drei jeweils höheren Tönen.
In Südtirol wurde im Jahr 2002 das Alarmsystem von Österreich teilweise übernommen. Der Systempunkt Warnung wurde nicht übernommen. Ausgelöst werden können sie von der Landesnotrufzentrale in Bozen.
Luxemburg
Landesweit gibt es in Luxemburg 338 Sirenen, die einzeln, pro Ort, Gemeinde, Region oder landesweit ausgelöst werden können. Außerhalb der Stadt Luxemburg wird jeden ersten Montag im Monat um 12:00 Uhr ein Sirenentest durchgeführt.
Diese Informationen sind auf den Deckelinnenseiten der luxemburgischen Telefonbücher nachzulesen.
Niederlande
In den Niederlanden gibt es landesweit 3800 Sirenen, die jeden ersten Montag im Monat um 12:00 Uhr getestet werden. Die Sirenen ertönen ohne Unterbrechung 1 Minute und 26 Sekunden lang. Sie werden nie an einem nationalen oder religiösen Feiertag oder Gedenktag getestet.
Österreich
Österreich verfügt über ein flächendeckendes, betriebsbereites Netz von 8.302 Sirenen (Stand 1. Oktober 2022).
System der Sirenenwarnung
Es sind drei verschiedene allgemeine Signale vorgesehen: Warnung, Alarm und Entwarnung. Nicht erkennbar ist aus den Warn- und Alarmzeichen, um welche Art einer Katastrophe es sich handelt. Diese erfährt man nur aus den gleichzeitig ausgesendeten Sondernachrichten des ORF und Verhaltensmaßnahmen, die über Massenmedien (Rundfunk, Fernsehen und Internet) bekanntgegeben werden. Bei nur lokal auftretenden Alarmierungen kann die Mitteilung auch durch Lautsprecherdurchsagen, beispielsweise durch die Feuerwehr, erfolgen.
Außerdem kann der Feuerwehralarm über das System gegeben werden. Die Verwendung des Alarmsignals hängt von der einzelnen Feuerwehr ab. Wenn beispielsweise eine Feuerwehr hauptsächlich mittels Funkmeldeempfänger ihre Mitglieder alarmiert, so wird das Sirenensignal ( ) nur selten verwendet, so in vielen Städten und großen Orten. In vielen Feuerwehren wird allerdings auch unterschieden, dass bei Bränden oder Menschenrettung mit beiden alarmiert wird, bei technischen Einsätzen hingegen nur mit den Funkrufempfängern. Dies ist abhängig von den örtlichen Alarmplänen.
Es gibt eine wöchentliche Sirenenprobe (ein 15-sekündiger Dauerton) mit dem Signal Sirenenprobe jeden Samstag gegen 12 Uhr; dabei werden auch die unterschiedlichen Auslösewege – Bundeswarnzentrale (BWZ), Landeswarnzentralen (LAWZ), Bezirks-Alarm- und Warnzentralen (BAWZ) oder Direktauslösung – abwechselnd getestet.
Seit 1998 findet einmal jährlich am ersten Samstag im Oktober zwischen 12:00 und 12:45 Uhr eine österreichweite Sirenenprobe mit allen Katastrophensignalen statt. Dies wird vorher in den Massenmedien bekanntgegeben. Dabei werden einerseits die Funktionstüchtigkeit, andererseits die Hörbarkeit überprüft. Gleichzeitig soll auch eine Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung erzielt werden. Obwohl zentral ausgelöst, sind alle Feuerwehren mit eingebunden, die die Rückmeldungen durchführen.
Auch hier wechselten sich Bundeswarnzentrale (BWZ), Landeswarnzentralen (LAWZ), sowie die jeweilige Bezirksfeuerwehrzentrale ab, so dass die Probealarmzeiten österreichweit nicht auf die Minute einheitlich sind. Zusätzlich werden gemeinsam mit der bundesweiten Sirenenprobe auch der Flutwellenalarm unterhalb der großen Talsperren wie Malta, Kaunertal oder Sellrain-Silz getestet. Hierbei werden mittels eigens dafür installierter Typhone das Signal Flutwellenalarm mit einem 33-mal auf- und abschwellenden Hornton mit einer Dauer von ca. 3 Minuten und Flutwellenentwarnung mit einem Hornton mit einer Dauer von 1 Minute getestet.
Genutzte Zivilschutz- und Probesignale
- Die Sirenenprobe ist ein 15 Sekunden dauernder Dauerton (ein besonders kurzer Alarmton). Sie findet österreichweit (außer in Wien) jeden Samstag je nach Ort etwa um 12:00 Uhr statt.
- Der Feuerwehralarm besteht aus dreimal 15 Sekunden Dauerton mit dazwischen zweimal 7 Sekunden Pause.
- Herannahende Gefahr (Warnung) wird mit einem dreiminütigen Dauerton angekündigt. Die Bevölkerung wird damit aufgefordert, Radio- oder Fernsehgerät einzuschalten und dort bekanntgegebene Anordnungen zu beachten.
- Das Signal Gefahr (Alarm) besteht aus einem auf- und abschwellenden Ton von einer Minute Dauer und bedeutet unmittelbare Gefahr: schützende Räumlichkeiten aufsuchen (ein Auto bietet keinen ausreichenden Schutz), über Medien durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen und Radio einschalten.
- Das Ende der Gefahr (Entwarnung) wird mit einem einminütigen Dauerton angezeigt. Mögliche Einschränkungen für den normalen Tagesablauf werden über die Medien verbreitet.
Weitere Möglichkeiten der Alarmierung der Zivilbevölkerung
Seit 2017 bietet das Innenministerium die Möglichkeit der individuellen Alarmierung, orts- oder ereignisbezogen über eine installierte App, SMS, E-Mail oder anderen IT-Möglichkeiten des Systems KATWARN Österreich/Austria.
Schweiz und Liechtenstein
In der Schweiz ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) mit der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) für die Alarmierung zuständig. Es verbreitet Warnungen über Radio, Fernsehen, Sirenen und bei Naturgefahren über naturgefahren.ch im Internet.
Sirenen
Die Schweiz verfügt über rund 7200 Sirenen des Zivilschutzes, von denen 5000 fest installiert sind (600 davon auch gleichzeitig für Wasseralarm) und 2200 auf Fahrzeugen befestigt werden können. 23 Sirenen befinden sich in Liechtenstein.
Die Sirenen werden durch die kantonalen oder lokalen Behörden ausgelöst. Die stationären Sirenen können ferngesteuert aktiviert werden. Die Sirenen werden jedes Jahr am ersten Mittwoch im Februar zwischen 13:30 und 15:00 Uhr mit dem Signal „Allgemeiner Alarm“ getestet.
Seit dem 1. April 2004 gibt es in der Schweiz nur noch zwei Alarmierungszeichen: der allgemeine Alarm und der Wasseralarm. Die früheren Zeichen C-Alarm und Strahlenalarm wurden aufgehoben. Zudem ist die Alarmierung der Feuerwehren (Cis-Gis-Signal) mit Zivilschutzsirenen nicht mehr gestattet.
Allgemeiner Alarm
- Regelmäßig auf- und absteigender Ton der Sirenen mit einer Dauer von einer Minute. Nach einer Unterbrechung von zwei Minuten wird der Alarm wiederholt. Bei Ertönen des allgemeinen Alarms soll die Bevölkerung das Radio einschalten und die Anweisungen der Behörden befolgen.
Wasseralarm
- Der Wasseralarm ertönt nur in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen. Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je 10 Sekunden. Bei Ertönen des Wasseralarms soll die Bevölkerung das gefährdete Gebiet verlassen, und anschließend das Radio einschalten und die Anweisungen der Behörden befolgen.
Massenmedien
Die behördlichen Warnungen werden über die TV- und Radioprogramme der SRG SSR verbreitet. Diese verfügt über ein Notdispositiv (Information Catastrophe Alarme Radio Organisation, ICARO) und über mehrere geschützte Radiosendeanlagen mit verstärkter Sendeleistung, deren Signale auch im Falle eines Schutzraumbezugs empfangen werden können.
Polyalert
Mit dem Projekt Polyalert des BABS wurden 2015 die Sirenen und deren Steuerung erneuert. Zudem ermöglicht es, Alarme auch über Anrufe und Kurznachrichten an die Mobiltelefonbenutzer im Gefahrengebiet, über Lautsprecher in öffentlichen Verkehrsmitteln und über die Computerbildschirme in Unternehmen auszulösen. Polyalert ist auch in Liechtenstein aktiv.
Tschechien
In Tschechien wird das landesweit einheitliche Alarm- und Warnsystem jeden ersten Mittwoch im Monat getestet. Um 12:00 Uhr ertönen dann die Sirenen mit einem 2 Minuten langen ununterbrochenen Heulton. In der Hauptstadt Prag werden die Bewohner und ausländische Gäste kurz vorher über elektronische „sprechende Sirenen“ in tschechischer und englischer Sprache über den bevorstehenden Probealarm aufmerksam gemacht. Zuständig ist das Operative Informationszentrum des Feuerwehrrettungskorps in Prag.
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten wurde nach dem Zweiten Weltkrieg das Emergency Broadcast System (EBS), 1997 in Emergency Alert System (EAS) umbenannt, als nationale Warnsystem eingeführt. Das System ermöglicht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten im Falle einer akuten Lage innerhalb von 10 Minuten über alle Verbreitungswege zur amerikanischen Bevölkerung zu sprechen. Zusätzlich kann die Bevölkerung vor extremen Naturkatastrophen (Tornados, Wirbelstürmen, starken Schneefällen mit Blitzeis und Sturmfluten etc.) gewarnt werden.
Europäische Angleichung
Es gibt auch innerhalb Europas noch unterschiedliche Bedeutungen für gleich klingende Signale. So ist der an- und abschwellende Heulton während einer Minute in Luxemburg ein Voralarm, in Österreich und der Schweiz der Hauptalarm bei akuter Gefahr. Das deutsche Bundesamt für Zivilschutz empfahl 1999 eine „Untersuchung zur Entwicklung eines einheitlichen Sirenensignals und daran anknüpfender Verhaltensempfehlungen“.
In der englischen Sprache werden auch die Begriffe Reverse 112 oder Public Warning Service (PWS) für Zivilschutzsignale verwendet, insbesondere solche, die an Handys gesendet werden.
Literatur
- Bericht der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz im Bundesamt für Zivilschutz aus dem Jahr 1999 (Memento vom 7. August 2009 im Internet Archive) (PDF; 2,50 MB) ec.europa.eu
- Rainer Fritz Lick, Heinrich Schläfer: Unfallrettung. Medizin und Technik. Schattauer, Stuttgart / New York 1973, ISBN 978-3-7945-0326-1; 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage, ebenda 1985, ISBN 3-7945-0626-X, S. 104 f.