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Oxycodon

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Strukturformel
Allgemeines
Freiname Oxycodon
Andere Namen

(5R,9R,13S,14S)-14-Hydroxy-3-methoxy-17-methyl-4,5-epoxymorphinan-6-on

Summenformel C18H21NO4
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 200-960-2
ECHA-InfoCard 100.000.874
PubChem 5284603
ChemSpider 4447649
DrugBank DB00497
Wikidata Q407535
Arzneistoffangaben
ATC-Code

N02AA05, N02AA55

Wirkstoffklasse

Opioid-Analgetikum

Eigenschaften
Molare Masse 315,36 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

219 °C

Löslichkeit

in Wasser praktisch nicht, in Ethanol und Chloroform dagegen löslich

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung

Hydrochlorid

Achtung

H- und P-Sätze H: 302
P: 301+312+330
Toxikologische Daten

320 mg·kg−1 (LD50Mausi.p.)

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Zwei 10-mg-Tabletten Oxycodon-Hydrochlorid zweier Hersteller und Sicherheitsblister

Oxycodon (auch Dihydroxycodeinon) ist ein stark wirkendes semisynthetisches Opioid mit hohem Suchtpotenzial, das vor allem als Schmerzmittel bei starken bis sehr starken Schmerzen angewendet wird. Unter dem neuen Markennamen Oxygesic wurde das früher als Eukodal gehandelte Medikament 2003 vom Hersteller Mundipharma wieder auf den deutschen Markt gebracht. Seit 2007 ist es als Generikum erhältlich.

Entwicklungsgeschichte

Oxycodon wurde 1916 von Martin Freund (1863–1920) und Edmund Speyer (1878–1942) an der Universität Frankfurt/Main entwickelt und ein Jahr später von Merck in Darmstadt unter dem Namen Eukodal als schmerz- und hustenstillendes Mittel auf den Markt gebracht. Seit 1919 wird es als Analgetikum therapeutisch genutzt.

Die ersten Fälle von Oxycodon-Missbrauch, der in Analogie zum Morphinismus Eukodalismus genannt wird, wurden zu Beginn der 1920er Jahre geschildert. Im Zweiten Weltkrieg wurden dem Diktator Adolf Hitler von seinem Leibarzt Theo Morell angeblich regelmäßig Oxycodoninjektionen verabreicht.

Die übliche Dosierung wurde in den 1960er Jahren mit 5 bis 10 mg als Hydrochlorid angegeben.Eukodal war bis 1990 in Deutschland im Handel und wurde wegen des sehr hohen Sucht- und Missbrauchspotenzials vom Markt genommen.

In Deutschland und den Vereinigten Staaten wird Oxycodon unter den Markennamen Oxygesic (und generischen Namensformen) bzw. Oxycontin als verschreibungspflichtiges Medikament vertrieben. Zusätzlich unterliegt Oxycodon in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Oxycodon ist in verschiedenen Arzneiformen erhältlich. Es gibt u. a. Tabletten mit rascher Freisetzung, Retardtabletten (5–120 mg Wirkstoff enthaltend), Zäpfchen, Hartkapseln (mit 5–20 mg Wirkstoff) und sehr schnell wirksame Injektionslösungen (10 mg Wirkstoff pro Milliliter).

Seit Herbst 2006 gibt es Oxycodon zusammen mit dem Opioidantagonisten Naloxon als Kombinationspräparat. Diese agonistisch-antagonistisch wirkende Kombination, unter dem Handelsnamen Targin (als Retardtablette mit 5 bis 80 mg Oxycodon und 2,5 bis 40 mg Naloxon) von Mundipharma vertrieben, soll hauptsächlich der von Opioiden verursachten Verstopfung (Obstipation) entgegenwirken. Zudem kann der Naloxon-Anteil, wie auch bei der Kombination Tilidin/Naloxon, die missbräuchliche Verwendung speziell durch Drogenabhängige verhindern.

Im Zusammenhang mit dem dramatisch angestiegenen Oxycodonmissbrauch in den USA entwickelte ein Unternehmen das Präparat Remoxy. Dieses schützt das sich darin befindende Arzneimittel gegen Missbrauch. Das Opioid, Oxycodon, befindet sich in einer gelartigen Kapsel, weshalb auch das Herunterschlucken kein Problem darstellt. Das Oxycodon, welches sich in einer klebrigen, zähflüssigen Kapsel befindet, lässt sich weder durch Einlegen in hochprozentigen Alkohol noch durch grundsätzliches Zerkleinern nach Einfrieren (bis −80 °C) freisetzen. Die FDA versagte dem Medikament aufgrund eines ungünstigen Risiko-Nutzen-Verhältnisses die Zulassung für den US-amerikanischen Markt.

Wirkung

Oxycodon wirkt an verschiedenen Opioidrezeptoren im Gehirn als Agonist und hat keine antagonistischen Effekte. Die schmerzstillende Wirkung, also die analgetische Potenz, entspricht etwa der zweifachen des Morphins und hält 4 bis 6, bei Retardpräparaten 8 bis 12 Stunden an. Durch seine zusätzliche Wirkung am κ-Rezeptor wurde sowohl eine bessere Verträglichkeit als auch eine bessere Wirkung bei neuropathischen Schmerzen propagiert, wofür es jedoch keine kontrollierten, randomisierten Studien gibt.

In Fixkombination mit Naloxon wird Oxycodon auch beim Restless-Legs-Syndrom angewendet.

Oxycodon wirkt auch dämpfend auf das Hustenzentrum; die Substanz wurde daher in der Vergangenheit wie Codein auch als Hustenmittel-Wirkstoff verwendet.

Nebenwirkungen

Oxycodon kann abhängig machen. Es kann, wie andere Opioide, eine psychische Abhängigkeit und bei langfristiger Einnahme auch eine körperliche Abhängigkeit verursachen. Zudem gibt es ein Missbrauchspotenzial ähnlich dem anderer starker Opioide.

Oxycodon hat ein signifikantes Euphorisierungspotenzial. Die stärkere suchterzeugende Wirkung im Vergleich zu Morphin erklärt sich aus der Tatsache, dass (auch bei den retardierten Präparaten) etwa ein Drittel des Wirkstoffes innerhalb der ersten 15 Minuten freigesetzt wird, die Wirkung tritt dann nach ca. 10–20 Minuten ein. Kontrollierte Studien zu diesem für die Praxis relevanten Problem wurden bisher nicht veröffentlicht. Es wird davor gewarnt, dass durch missbräuchliches Zerreiben oder Mörsern der Tabletten das Retardierungssystem zerstört und der gesamte Inhalt sofort wirksam wird, so dass eine Überdosierung eintreten kann, die zu Atemdepression mit möglicherweise tödlichem Ausgang führt.

Oxycodon weist außerdem die üblichen unerwünschten Wirkungen der Opioide auf, z. B.: Krämpfe der Bronchialmuskeln, Krämpfe der glatten Muskulatur der Gallengänge, Miosis, Stimmungsveränderungen (unter anderem Angst, Depression, Euphorie), Schlafstörungen, Nervosität, Veränderungen der Leistungsfähigkeit (wie Denkstörungen, Sprachstörungen, Verwirrtheit, Erinnerungslücken), Wahrnehmungsstörungen (etwa Depersonalisation, Halluzinationen, Geschmacksstörungen, Sehstörungen), Sedierung (Müdigkeit bis Benommenheit), Schwindel, Kopfschmerzen, Tremor, unwillkürliche Muskelkontraktionen, Koordinationsstörungen, Unwohlsein, epileptische Krampfanfälle (besonders bei Vorliegen einer Epilepsie bzw. Neigung zu Krampfanfällen), Blutdrucksenkung, Verstopfung, Übelkeit, Erbrechen, Magen-Darm-Beschwerden, Blasenentleerungsstörungen (Harnverhalt), Schwitzen.

Analytik

Zur zuverlässigen qualitativen und quantitativen Bestimmung in unterschiedlichem Untersuchungsmaterial wird nach angemessener Probenvorbereitung die Kopplung der Gaschromatographie oder HPLC mit der Massenspektrometrie eingesetzt. Als Untersuchungsmaterial kommen Blutserum, Blutplasma oder Urin zum Einsatz. Auch Haare eignen sich als Untersuchungsmaterial. Semiquantitative Immunoassays stehen ebenfalls für die Analytik zur Verfügung.

Betäubungsmittelrechtliche Regelungen

Oxycodon ist in Deutschland ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel und darf nur auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden. Der unerlaubte Besitz sowie der ungenehmigte Handel und die Weitergabe von Betäubungsmitteln werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft (Betäubungsmittelgesetz § 29).

Das Mitführen eines Opioid-Ausweises (Name des Medikamentes, verordnete Dosis, Name des Patienten, Geburtsdatum, verordnender Arzt) kann gerade für Führer von Kraftfahrzeugen oder anderen versicherungsrelevanten Fahrzeugen bei Verkehrskontrollen sinnvoll sein, um nachzuweisen, dass kein Drogenmissbrauch vorliegt. Bei Reisen ins Ausland wird der Ausweis nicht als offizielles Dokument anerkannt.

Für Reisen unter Mitnahme von Betäubungsmitteln gelten innerhalb und außerhalb Europas besondere Vorschriften. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet Regelungen und Formulare auf seiner Website an.

Oxycodon als gesellschaftliches Problem

Der US-amerikanische Pharmakonzern Purdue Pharma L.P. wurde im Jahr 2007 zu 634,5 Mio. US-Dollar Strafe verurteilt, weil er in der Packungsbeilage von Oxycontin nicht ausreichend gekennzeichnet hatte, dass das darin enthaltene Oxycodon wie andere Opioide ein hohes Abhängigkeitspotenzial besitzt. Für ihre Mitverantwortung bei der Verbreitung der Droge verpflichtete sich die Beratungsfirma McKinsey 2021 zur Zahlung von 573 Mio. US-Dollar.

2010 lag Oxycontin, das seit den 1990er Jahren aggressiv beworben worden war, in den Vereinigten Staaten auf Platz fünf der umsatzstärksten Medikamente. Der Umsatz betrug über 3,5 Mrd. US-Dollar. In den letzten Jahren ist der Umsatz jedoch deutlich zurückgegangen, da inzwischen striktere Vorschriften eingeführt wurden. Im Jahr 2013 lag Oxycontin in den Vereinigten Staaten auf Platz 18 der umsatzstärksten Medikamente. Der Umsatz betrug nur noch 2,5 Mrd. US-Dollar.

In den Vereinigten Staaten wird Oxycodon auch zur Behandlung mäßiger Schmerzen verwendet. So wird der Wirkstoff dort u. a. auch gegen Zahnschmerzen verordnet. In Deutschland ist die Verschreibungspraxis dagegen wesentlich strikter und restriktiver, und es wird, z. B. bei kleineren Eingriffen, auf deutlich schwächere Opioide/Opiate, wie vor allem Tilidin mit Naloxonzusatz, zurückgegriffen (Codein dagegen wird eher bei bronchialen Erkrankungen verschrieben). In den USA hingegen avancierte Oxycodon aufgrund seiner eher leichten Verfügbarkeit besonders unter der weißen Landbevölkerung zu einer verbreiteten Droge – ein Umstand, der ihm den Beinamen Hillbilly Heroin eintrug. Der US-Staat Florida kämpft seit 2010 gegen so genannte Pill Mills, Schmerzkliniken, in denen Opioide wie Oxycontin exzessiv verschrieben werden. Durch staatliche Regulierung wurde die Verfügbarkeit seither verringert. Allerdings ist dafür ein illegaler Handel mit der Substanz aufgeblüht, und viele Oxycontin-Abhängige sind überdies auf Heroin umgestiegen, da dieses inzwischen günstiger und teilweise auch besser verfügbar ist. Dies hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Heroinsüchtigen in den USA in den letzten Jahren gerade außerhalb der Ballungsgebiete stark zugenommen hat. Man spricht von einer regelrechten „Epidemie“.

Der Dokumentarfilm Oxyana (2013) von Sean Dunne zeigt am Beispiel der Kleinstadt Oceana (Wyoming County, West Virginia), welche dramatischen Folgen der massenhafte Missbrauch von Schmerzmitteln wie Oxycodon für Betroffene, Familien und die Gesellschaft hat.

Der Spielfilm Crisis von 2021 behandelt die Geschichte von Suchtbetroffenen und dem illegalen Oxycodon-Handel. Die seit dem 12. November 2021 auf Disney+ verfügbare Miniserie Dopesick setzt sich ebenfalls, inspiriert vom Sachbuch der Journalistin Beth Macy, Dopesick: Wie Ärzte und die Pharmaindustrie uns süchtig machen, mit dem Thema auseinander.

Handelsnamen

Literatur

Weblinks

Commons: Oxycodone – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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